Nationale Strategien oder Aktionspläne für Menschen mit Behinderungen

Obwohl sie nach der BRK nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, können Strategien und Aktionspläne für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle bei der Koordination und Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene spielen; lenken sie doch die Aufmerksamkeit auf Bereiche, die im Mittelpunkt von Regierungsmaßnahmen stehen werden. Indem Aktionspläne und Strategien bestimmte Zwischenziele definieren, die Regierungen bis zum Ende des Planungszeitraums zu erreichen versuchen, können sie auch als Maßstab für die Umsetzung der BRK dienen.

Sowohl der Europarat und als auch die Europäische Union haben zugunsten von Menschen mit Behinderungen Aktionspläne entwickelt, die Maßnahmen zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen enthalten. Anhand dieses Indikators wird untersucht, ob die nationalen Strategien und Aktionspläne zugunsten von Menschen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten diese Thematik berücksichtigen.

Befassen sich die nationalen Strategien für Menschen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten mit der politischen Teilhabe?

 

 
 

Anmerkung: Die EU-Mitgliedstaaten, für die von den Sachverständigen des Akademischen Netzwerks für europäische Behindertenpolitik (ANED) keine Daten vorgelegt wurden, sind in dieser Abbildung unberücksichtigt.

Quellen: Waddington, 2014

  Die nationalen Strategien für Menschen mit Behinderungen gehen ausdrücklich auf die politische Teilhabe ein
  Die nationalen Strategien für Menschen mit Behinderungen befassen sich indirekt mit der politischen Teilhabe
  Die nationalen Strategien für Menschen mit Behinderungen gehen nicht auf die politische Teilhabe ein
  Es liegen keine Daten vor

In acht EU-Mitgliedstaaten gehen die nationalen Strategien oder Aktionspläne für Menschen mit Behinderungen ausdrücklich auf die politische Teilhabe ein: Dänemark, Deutschland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Österreich und Spanien sowie die Slowakei, wo der Entwurf eines nationalen Programms zugunsten von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2014–2017 kurz vor dem Abschluss steht. Der nationale Aktionsplan der deutschen Bundesregierung befasst sich in Kapitel 3 mit der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und behandelt dabei die Themen Antidiskriminierung, Empowerment (Selbstkompetenz) und Selbsthilfe, die Teilnahme an Wahlen sowie E-Government. Die lettischen Leitlinien für die Umsetzung der BRK 2014–2020 zeigen eine Reihe wichtiger Herausforderungen im Bereich der politischen Teilhabe auf, wie beispielsweise den Mangel an barrierefreien Informationen und das Fehlen alternativer Möglichkeiten der Stimmabgabe oder gesetzlicher Vorschriften, die festlegen, in welcher Weise Menschen mit Behinderungen bei Wahlen zu unterstützen sind.

In Irland, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern ist die politische Teilhabe nicht ausdrücklich in den nationalen Aktionsplänen oder Strategien für Menschen mit Behinderungen enthalten, wird aber indirekt behandelt. Der tschechische nationale Plan zur Schaffung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen 2010–2014 beispielsweise enthält keinen eigenen Abschnitt zur politischen Teilhabe, fordert jedoch die Anwendung von Artikel 12 der BRK in Zusammenhang mit der Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Die Untersuchung zeigt zudem, dass es in vier weiteren EU-Mitgliedstaaten – Griechenland, den Niederlanden, Polen und Slowenien – keinen nationalen Aktionsplan bzw. keine Strategien für Menschen mit Behinderungen gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass hier keine anderen Strategien oder Maßnahmen existieren, die auf eine bessere politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zielen.