2
Dezember
2015

Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen: Gesetzgebung, Maßnahmen und Programme in der EU

Kinder mit Behinderungen stehen bei der Wahrnehmung
ihrer Grundrechte vor erheblichen Hindernissen.
Sie sind häufig von der Gesellschaft ausgegrenzt und
leben teilweise getrennt von ihren Familien in Heimen
oder anderen Einrichtungen. Kindern mit Behinderungen
wird der Zugang zu Grundversorgung im Gesundheitswesen
und bei der Bildung verweigert und sie
sind Stigmatisierung und Diskriminierung sowie sexueller,
körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt.

Das Recht auf
Schutz vor allen Formen von Gewalt ist im internationalen, europäischen und nationalen Recht
festgeschrieben. Trotz dieser Schutzmaßnahmen sind Jungen und Mädchen mit Behinderungen
in der Europäischen Union mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als ihre Altersgenossen
Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Mobbing in Schulen, zu Hause oder in Einrichtungen ausgesetzt.
Häufig sind sie auch von Gewalt in Zusammenhang mit ihrer Behinderung betroffen.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte untersuchte das wichtige, aber wenig
erforschte Thema Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen und führte Sekundärforschung
sowie Interviews mit kompetenten Interessengruppen durch. Dieser Bericht stellt die Ergebnisse
dieser Untersuchung vor und erläutert wichtige internationale und europäische Standards
sowie nationale Rechtsvorschriften und Konzepte zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Kinder mit Behinderungen.