Das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt ist im internationalen, europäischen und nationalen Recht festgeschrieben. Trotz dieser Schutzmaßnahmen sind Jungen und Mädchen mit Behinderungen in der Europäischen Union mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als ihre Altersgenossen Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Mobbing in Schulen, zu Hause oder in Einrichtungen ausgesetzt. Häufig sind sie auch von Gewalt in Zusammenhang mit ihrer Behinderung betroffen.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte untersuchte das wichtige, aber wenig erforschte Thema Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen und führte Sekundärforschung sowie Interviews mit kompetenten Interessengruppen durch. Dieser Bericht stellt die Ergebnisse dieser Untersuchung vor und erläutert wichtige internationale und europäische Standards sowie nationale Rechtsvorschriften und Konzepte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen.