Zu den wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung vom November 2017 >>
Die Betrachtung der Lage in 14 EU-Mitgliedstaaten macht grundrechtliche Bedenken deutlich, die im neuesten Überblicksbericht dargelegt sind. Einige davon sind:
Die FRA wurde von der Europäischen Kommission gebeten, Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten zu erheben, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte beziehen sich auf 14 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Spanien und Ungarn.
Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.