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Überarbeitete Datenschutzvorschriften: erste Orientierungspunkte

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Die Europäische Union und der Europarat haben ihre Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten überarbeitet, um mit den Veränderungen in diesem äußerst dynamischen Bereich Schritt zu halten. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der Europarat und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben kürzlich eine aktualisierte Fassung des populären Praxishandbuchs zum europäischen Datenschutzrecht herausgegeben, da in der EU nunmehr neue Datenschutzvorschriften gelten und der geänderte Wortlaut des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten jüngst verabschiedet wurde.

Durch die überarbeiteten Datenschutzvorschriften wird sich für Regulierungsbehörden, Unternehmen, Nutzerinnen und Nutzer einiges ändern“, erklärt FRA-Direktor Michael O’Flaherty. „Das neue Handbuch ist für alle, die mit Datenschutz zu tun haben, eine wertvolle Hilfe. So lassen sich die strengeren Datenschutzvorschriften leichter erfüllen.

Mit den neuen Rahmen für den Datenschutz streben die EU und der Europarat nach einem weltweit hohen Schutzniveau“, meint Christos Giakoumopoulos, Generaldirektor Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (Europarat). „Dieses Handbuch ist ein Muss für alle am Datenschutz Interessierten, denn Datenschutz ist ein Thema, das mittlerweile uns alle angeht.

Die Grundabsicht des Datenschutzes ist einfach: Wenn Sie durch die Verarbeitung personenbezogener Daten Nutzen erzielen wollen, haben Sie den betreffenden Personen gegenüber verschiedene wichtige Verpflichtungen“, führt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Giovanni Buttarelli aus. „Ich hoffe, das überarbeitete Handbuch wird sich auf diesem komplexen Rechtsgebiet als nützlicher Ratgeber erweisen.

Das Handbuch zum europäischen Datenschutzrecht ist ein umfassender Leitfaden zum europäischen Recht in diesem Bereich. Die neue Fassung enthält aktuelle Beispiele einschlägiger Rechtsprechung sowie hypothetische Szenarien, die die diversen Problemstellungen in diesem sich stetig wandelnden Umfeld praktisch veranschaulichen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die nicht auf Datenschutzrecht spezialisiert sind, bietet dieses Handbuch eine Einführung in die zentrale Thematik. Es richtet sich an Anwältinnen/Anwälte, Richterinnen/Richter, Strafverfolgerinnen/Strafverfolger, Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure, die sich mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Darüber hinaus dient das Handbuch Expertinnen und Experten, wie auch Datenschutzbehörden, als praktisches Instrument.

Es soll über die einschlägigen Rechtsnormen informieren, die die Europäische Union und der Europarat insbesondere durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geschaffen haben, und für das Thema sensibilisieren. Sofern relevant, verweist es auch auf andere Instrumente des Europarats sowie den internationalen Standpunkt der Vereinten Nationen zum Datenschutz.

Zudem erläutert das Handbuch Kontext, Hintergrund und Regeln des europäischen Datenschutzrechts. Des Weiteren geht es um die Datenschutzterminologie, unabhängige Kontrolle, die Rechte der Menschen und deren Umsetzung sowie Fragestellungen rund um die grenzüberschreitende Übertragung personenbezogener Daten. Außerdem befasst sich das Handbuch mit dem Datenschutz aus Polizei- und Strafverfolgungssicht sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in anderen Bereichen, wie dem Gesundheits- und Finanzwesen.

Auch auf neue Herausforderungen beim Schutz personenbezogener Daten, die sich durch die Fortschritte bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz, durch Big Data, soziale Netzwerke und intelligente Geräte, durch das sogenannte Internet der Dinge usw. ergeben, geht das Handbuch ein.

Es liegt derzeit in englischer Sprache vor, weitere Sprachfassungen werden folgen.

Die erste Ausgabe wurde 2014 veröffentlicht und bislang mehr als 400 000 Mal heruntergeladen. Das Werk ergänzt andere rechtliche Handbücher, die die FRA gemeinsam mit dem Europarat zu den Themen Zugang zur Justiz, Nichtdiskriminierung, Rechte von Kindern sowie Asyl, Migration und Grenzen erarbeitet hat.