2019 wird die Zahl der Migrantinnen und Migranten weltweit schätzungsweise einen Höchstwert von 272 Millionen erreichen. Viele verlassen ihre Heimat freiwillig.
Doch viele andere flüchten aufgrund bewaffneter Konflikte, Verfolgung oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. 2018 überstieg die Zahl der Vertriebenen erstmalig 70 Millionen. Vielfach bringt Gewalt durch Schleuser zusätzliches Leid.
Einige machen sich nach Europa auf und suchen Sicherheit in der EU. Von den Landaußengrenzen berichten zivilgesellschaftliche und internationale Organisationen jedoch, dass Menschen, die Schutz suchen, nicht in Asylverfahren aufgenommen, sondern zurückgewiesen werden. Migrantinnen und Migranten, die aus Seenot gerettet werden, können zudem diplomatischen Streitigkeiten darüber ausgesetzt sein, welches Land sie aufnehmen soll.
Und sobald sie in der EU sind, sind sie womöglich noch mit der chronischen Überbelegung in Hotspots für Migrantinnen und Migranten konfrontiert.
Ein Bereich, den die EU unterstützen will, ist das intelligente Grenzmanagement mithilfe von Informationstechnologie. Dies umfasst Großdatenbanken, in denen personenbezogene Daten von Menschen, die in die EU einreisen und ausreisen, erfasst werden.
Drei Systeme sind in Betrieb: das Visa-Informationssystem, Eurodac und das Schengener Informationssystem. In Zukunft wird es sechs verschiedene IT-Systeme geben, die miteinander verbunden sind und kommunizieren. Die aktuellen Systeme erfassen und speichern auch Fingerabdrücke. Außerdem gibt es Pläne, Gesichtsbilder zu verarbeiten, sobald die hierfür erforderlichen rechtlichen und technischen Schritte abgeschlossen sind.
Die Erhebung und die Verwendung sogenannter biometrischer Daten können zwar dazu beitragen, die Identität einer Person festzustellen oder vermisste Personen aufzuspüren, sind aber auch mit Risiken verbunden, wie die Untersuchungen der FRA zeigen.
Diese Risiken reichen von der Missachtung der Menschenwürde bei der Abnahme von Fingerabdrücken bis hin zu Schwierigkeiten beim Zugang, Berichtigen oder Löschen unrichtiger oder unrechtmäßig gespeicherter Daten.
Die EU hat die Schutzmaßnahmen in ihren IT-Systemen verstärkt, indem die Grundrechte bei der Ausgestaltung berücksichtigt und das Risiko unrechtmäßiger Diskriminierung auf ein Mindestmaß reduziert wurden. Dazu gehört, dass Migrantinnen und Migranten über die Erhebung ihrer Daten durch die Behörden und die Art der Verwendung dieser Daten informiert werden.
Die Sicherheitsmaßnahmen beinhalten zudem ein hohes Maß an Qualitätssicherung, wie etwa die Möglichkeit, die Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten zu verlangen.
Die EU muss nun dafür sorgen, dass solche Sicherheitsmaßnahmen in der Praxis funktionieren, wenn IT-Systeme eingeführt werden. Nur mit solchen Sicherheiten können diese Systeme eine nachhaltige und humane Migrationssteuerung unterstützen.
Bei der Suche nach Lösungen im Bereich Migration darf Europa nie vergessen, dass es um Menschen geht, die oft schutzbedürftig sind.