Aktuelle Nachricht

Minderjährige Migranten sind in Europa immer noch großen Risiken ausgesetzt

Children holding hands
Francovolpato © adobestock.com, 2019
2019, zum 30. Geburtstag des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, waren viele Migrantenkinder in der EU in ihren Rechten bedroht. Im jüngsten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wird auf die Notlage von Migrantenkindern hingewiesen, die in die EU einreisen und sich dort aufhalten oder in ihre Heimatländer zurückkehren.

Der Bericht Minderjährige Migranten im Jahr 2019 beleuchtet die Migrationssituation im Jahr 2019. Er umfasst die wichtigsten, in den vierteljährlichen Bulletins der FRA ermittelten Probleme der Migration in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten.

2019 nahmen die Mitgliedstaaten über 140 000 Migranten in Gewahrsam, die unbefugt die Grenze zur EU übertraten. Rund 33 000 von ihnen waren Kinder. Mehr als 5 000 dieser Kinder waren unbegleitet.

Dadurch  sind Kinder einem größeren Risiko ausgesetzt – nämlich dem Risiko von Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel und Missbrauch.

Im jüngsten Bericht der FRA werden die 10 größten Herausforderungen für Kinder, die migriert sind, hervorgehoben. Hierzu zählen:

  1. Die Gefahr, ums Leben zu kommen oder verletzt zu werden, wenn sie versuchen, auf dem See- oder Landweg in die EU zu gelangen.
  2. Stranden – 2019 wurden doppelt so viele Rettungsschiffe wie im Vorjahrzunächst am Anlegen gehindert. Dies führte dazu, dass über 780 Kinder an Bord festsaßen – oft länger als eine Woche bei schlechtem Wetter und angeschlagenem Gesundheitszustand.
  3. An Grenzen mitunter gewaltsamzurückgedrängt zu werden, ohne dass geprüft wird, ob sie Verfolgung oder Gefahren ausgesetzt sind. Das verstößt gegen internationales und EU-Recht. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) schätzen, dass Behörden mindestens 1 230 Kinder auf der Westbalkanroute zurückgedrängt haben.
  4. Nicht genügend Platz in Aufnahmezentren für asylsuchende Kinder, insbesondere für unbegleitete Kinder mit besonderen Schutzbedürfnissen. Das galt für Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Spanien und Zypern.
  5. Erbärmliche Hygiene- und Sanitärbedingungen in griechischen Migrations-Hotspots. Auch in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Malta, Spanien, Ungarn und Zypern entsprachen die Zustände nicht den Standards.
  6. Unwirksamer Schutz vor sexueller Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft aufgrund von Mängeln in den nationalen Kinderschutzsystemen.
  7. Langwierige Asylverfahren. Das kann daran liegen, dass es lange dauert, das Alter festzustellen oder einen gesetzlichen Vormund zu bestellen. Vormunde beantragen im Namen von Kindern Asyl.
  8. Ingewahrsamnahme von Kindern, um ihre Rückkehr sicherzustellen. Die Haftbedingungen blieben 2019 entweder schlecht oder verschlechterten sich sogar.
  9. Die erzwungene Rückführung unbegleiteter Minderjähriger.
  10. Traumata als Folge des Umgangs der Behörden mit Eltern und ihren Kindern bei deren Rückführung.

Nachdem die FRA in den vergangenen vier Jahren regelmäßig neue Informationen zur Migration vorgelegt hat, wird sie im Jahr 2020 weiterhin vierteljährliche Bulletins zu wichtigen migrationsbezogenen Grundrechtsanliegen herausgeben.

Im Jahr 2020 befassen sich diese Bulletins mit folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Schweden, Serbien, Spanien, Ungarn und Zypern.