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Höheres Risiko für Asylsuchende durch COVID-19 und zunehmend schlechtere Bedingungen in Lagern sowie Aussetzung von Asylverfahren

Coronavirus at a migration camp
Überfüllte Aufnahmezentren in denen es keine Möglichkeit gibt, körperliche Distanz oder Hygienemaßnahmen einzuhalten, sind einige der Hauptprobleme, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem letzten vierteljährlichen Bericht zum Thema Migration anführt. Gleichzeitig erschweren geschlossene Grenzen Flüchtlingen den Zugang zur sicheren EU und einige Menschen sitzen auf See fest. Durch ausgesetzte Asylverfahren ist die Lage für viele Menschen unsicher.

An der Grenze

Im Kampf gegen die COVID-19-Krankheit haben alle EU-Länder Grenz- oder Reisebeschränkungen eingeführt. NRO waren gezwungen, ihre Such- und Rettungsaktionen auf See auszusetzen, um die Notstandsgesetze einzuhalten. Italien, Malta und Zypern haben ihre Häfen für die meisten Boote geschlossen. Es gab auch Medienberichte über zyprische Behörden, die ein Boot mit 175 Syrern, darunter 69 Kinder, zurückgewiesen hatten.

Die Pflicht zur Suche und Rettung und die Möglichkeit der Ausschiffung an einem sicheren Ort sind völkerrechtliche Gebote.

Asylverfahren und Aufenthaltstitel

Reiseverbote und andere Sofortmaßnahmen führten im März 2020 zu einem Rückgang der Asylanträge um 43 %. Aufgrund der Pandemie haben viele Länder die Asylverfahren ausgesetzt. In Schweden blieben die Einrichtungen für Asylanträge offen und es wurden Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit ergriffen. Dänemark hat die Neuansiedlung von Flüchtlingen wieder eingeführt.

In mehreren Ländern (Kroatien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Nordmazedonien und Polen) wurde bestimmten Drittstaatsangehörigen, deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist, gestattet, bis zum Ende der Pandemie rechtmäßig im Land zu verbleiben.

Situation in den Aufnahmeeinrichtungen

Viele Organisationen äußerten sich besorgt über die erbärmlichen Bedingungen in Aufnahmeeinrichtungen, beispielsweise in Zypern, Griechenland, Italien oder Malta und in den inoffiziellen Lagern in Frankreich, und hoben hervor, dass die Prävention der Infektion bei diesen Bedingungen unmöglich sei. In der gesamten EU war der Mangel an Informationen über die COVID-19-Maßnahmen in verschiedenen Sprachen ein Problem.

Für Länder, die eine hohe Zahl ankommender Menschen aufnehmen, kann die Umverteilung von Flüchtlingen eine wichtige Maßnahme der europäischen Solidarität sein.

Schutz von Kindern

Viele Kinder lebten nach wie vor unter prekären Bedingungen und in überbelegten Unterkünften, was die ordnungsgemäße Umsetzung der COVID-19-Maßnahmen erschwert.

Gewahrsam und Rückkehr

Unzureichende Lebensbedingungen und Überbelegung in Gewahrsamseinrichtungen und Rückführungszentren gaben Anlass zu ernster Besorgnis. In Italien begannen Häftlinge mit einem Hungerstreik, um gegen die Gefahr einer Ausbreitung des Virus in der Einrichtung zu protestieren. In Belgien haben einige Zentren damit begonnen, Häftlinge ohne weitere Unterstützung und Zufluchtsort freizulassen.

Zahlreiche Länder haben darüber hinaus die Dublin-Überstellungen ausgesetzt.

Rechtliche Entwicklungen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellt fest, dass Polen, Ungarn und Tschechien gegen EU-Recht verstoßen, da die Länder sich weigern, die befristete Umsiedlungsregelung einzuhalten, mit dem Flüchtlinge auf der Grundlage eines Quotensystems über die EU-Länder verteilt werden sollen.

Hintergrund:

Dieser aktuelle vierteljährliche Bericht über Migration bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2020. Darüber hinaus befasst sich der erste Abschnitt des Berichts mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bis zum 30. April 2020.

Die FRA erhebt seit September 2015 regelmäßig Daten zu Migration.

Frühere vierteljährliche Berichte>>

Evaluierung des vierteljährlichen Berichts über Migration 2020

Zur Unterstützung der Verbesserung unserer Arbeit, sind wir sehr daran interessiert, Ihre Rückmeldungen zu unseren Berichten über Migration einzuholen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Folgendes kurz ausfüllen könnten Umfrage. Die Beantwortung der 10 Fragen sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Die Teilnahme ist anonym und freiwillig. Ihre Ansichten sind sehr wichtig für uns.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns bis zum 19. Juni 2020 antworten würden.