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Michael O'Flaherty bleibt für weitere 3 Jahre FRA-Direktor

Am 24. September 2020 beschloss der Verwaltungsrat der FRA offiziell, den Vertrag von Michael O'Flaherty als Direktor der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) um weitere drei Jahre zu verlängern.

„Der Verwaltungsrat der FRA freut sich, weiterhin mit Direktor Michael O'Flaherty zusammenarbeiten zu können, da sein Mandat um drei Jahre verlängert wird“, sagte die Verwaltungsratsvorsitzende Elise Barbé. „In diesen schwierigen Zeiten der anhaltenden weltweiten Pandemie werden seine Integrität, sein Engagement und seine wertvollen Beiträge besonders geschätzt werden. Sie werden weiterhin die Qualität der Arbeit garantieren, die die FRA bereits jetzt leistet, indem sie die Grundrechte in der Europäischen Union fördert, trotz dieser schwierigen Zeiten.“

Der Verwaltungsrat ernannte Michael O'Flaherty 2015 zum Direktor der FRA.

Das Verfahren zur Ernennung des Direktors folgt der Gründungsverordnung der FRA.

Die Gründungsverordnung der FRA besagt, dass die Agentur von einem Direktor geleitet wird, der von ihrem Verwaltungsrat für fünf Jahre ernannt wird. Der Verwaltungsrat kann diese Amtszeit einmalig um höchstens drei Jahre verlängern. 

Die Verlängerung wird mit dem 16. Dezember 2020 wirksam.