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Erklärung der FRA zu aktuellen Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Grundrechte in der Europäischen Union (EU)

EU flag against a cloudy background
©Ajdin Kamber / adobestock, 2025
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist besorgt angesichts der jüngst in der Slowakischen Republik beschlossenen Verfassungsänderung. Mit der Änderung werden Bestimmungen eingeführt, die im Widerspruch zu den grundlegenden gemeinsamen Werten und rechtlichen Verpflichtungen der EU stehen können. Die Verfassungsänderungen bergen die Gefahr, dass die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze der Gleichheit, der Menschenwürde und der Achtung der Grundrechte sowie die Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eingegangen sind, untergraben werden.

Die FRA erinnert daran, dass sich die Mitgliedstaaten mit ihrem Beitritt zur EU von sich aus und freiwillig zu den in Artikel 2 des EUV festgelegten gemeinsamen Werten verpflichtet haben – der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Verfassungsänderungen, die die Gefahr einer Einschränkung der Gleichheit oder anderer Grundrechte bergen, stellen diese gemeinsamen Werte in Frage und können ihren Schutz in der gesamten Union schwächen.

Die Venedig-Kommission des Europarats warnte in ihrem jüngst veröffentlichten Dringlichkeitsgutachten, dass Änderungen, die sich auf die „nationale Identität“ beziehen, insbesondere in Bezug auf „grundlegende kulturelle und ethische Fragen“, keine Grundlage für eine diskriminierende Behandlung darstellen dürfen und im Einklang mit den Pflichten des Staates nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem EU-Recht stehen müssen.

Die Entwicklungen sind besonders besorgniserregend für die Rechte von LGBTIQ+-Personen, die auch in anderen Teilen der EU unter Druck geraten sind. Sie vollziehen sich vor dem Hintergrund einer bereits katastrophalen Lage von LGBTIQ+-Personen in der Slowakei. Die Ergebnisse der EU-LGBTIQ-Umfrage der FRA (2024) deuten auf eine Zunahme von hassmotivierter Gewalt, Belästigung und Diskriminierung gegenüber LGBTIQ+-Personen in diesem Land hin. Transsexuelle, nichtbinäre, diverse und intersexuelle Personen sind davon überproportional betroffen.

Auch in anderen Teilen der EU hat sich die Situation für die Rechte von LGBTIQ+-Personen zunehmend verschlechtert. In mehreren EU-Mitgliedstaaten wurden Beschränkungen der elterlichen Rechte für gleichgeschlechtliche Paare, Verbote von LGBTIQ+-Inhalten in Schulen sowie Beschränkungen der Arbeit der Zivilgesellschaft und des Rechts auf friedliche Versammlung erlassen. Diese Entwicklungen bedrohen die allmählichen Fortschritte einiger Gruppen und die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Paare, wie aktuelle Umfragen der FRA und des Eurobarometers zeigen.

In diesem Zusammenhang äußert die FRA die folgenden spezifischen Bedenken:

  • Der Verfassungsänderung zufolge dürfen nur verheiratete Paare, d. h. ein Mann und eine Frau, die verheiratet sind (oder in einer bestimmten anderen gesetzlich anerkannten Beziehung leben), ein Kind adoptieren. Dies stellt eine klare Gefahr für die Grundrechte gleichgeschlechtlicher Paare dar. So wird etwa deren Recht auf Familiengründung (Metock u. a., C-127/08) und Freizügigkeit eingeschränkt, indem es erschwert wird, sich als Familie in der gesamten EU frei zu bewegen (Coman u. a., C-673/16).
  • Mit der Änderung werden nur die „biologisch bestimmten Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ anerkannt. Diese Definition ignoriert die gelebten Erfahrungen von Transgender-Personen, nichtbinären, diversen und intersexuellen Personen und kann zu Diskriminierung und Verletzungen ihrer Grundrechte führen.
  • Mit der Änderung wird die elterliche Zustimmung für die Teilnahme eines Kindes am Sexualkundeunterricht verpflichtend. In einer Zeit, in der es in der gesamten EU häufig zu Mobbing und Belästigung von LGBTIQ+-Personen kommt, können solche Beschränkungen es den Schulen erschweren, objektive, zuverlässige und altersgerechte Aufklärung zu bieten. Dies kann dazu beitragen, Verständnis und Respekt zu fördern und Hass und Gewalt in Schulen zu verhindern.

Die FRA fordert die Mitgliedstaaten auf:

  • sicherzustellen, dass alle Gesetze, die LGBTIQ+-Personen betreffen, in voller Übereinstimmung mit den Grundrechten sowie dem EU-Recht und dem Völkerrecht entwickelt und umgesetzt werden. Gesetze und Maßnahmen sollten auf die Erfahrungen von LGBTIQ+-Personen abgestimmt sein, die durch die EU LGBTIQ-Umfrage der FRA aufgezeigt wurden, und müssen einen wirksamen Schutz ihrer Rechte gewährleisten;
  • zu gewährleisten, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, dem Kindeswohl Vorrang eingeräumt wird. Diesem Grundsatz sollten, wie in der Charta gefordert und vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestätigt, die Gestaltung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen folgen;
  • die Bedingungen für die Sexualerziehung mit der Verpflichtung des Staates, eine zugängliche, objektive und nichtdiskriminierende Bildung sicherzustellen, sowie mit dem Recht des Kindes auf Informationen in Einklang zu bringen, die für sein Wohlergehen und seine Entwicklung, wie in der Charta garantiert, unerlässlich sind;
  • die Auswirkungen nationaler Rechtsvorschriften auf internationale rechtliche Verpflichtungen zu untersuchen, um potenzielle Inkohärenz, Fragmentierung und Rechtsunsicherheit, die die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Grundrechte untergraben könnten, zu vermeiden und dagegen vorzugehen;
  • eine wirksame parlamentarische Kontrolle und öffentliche Konsultation bei der Verabschiedung solcher Maßnahmen, auch mit der EU und nationalen Menschenrechts- und Kinderschutzorganisationen, zu gewährleisten.

Die FRA fordert die EU-Institutionen außerdem auf:

  • entschlossen zu handeln, um der dringenden Notwendigkeit Rechnung zu tragen, bedrohte Grundrechte in der gesamten Union zu schützen;
  • die wirksame Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und die uneingeschränkte Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen.