Internationale und europäische Menschenrechtsnormen verpflichten die EU-Mitgliedstaaten, die Menschenrechte aller Personen innerhalb ihres Hoheitsgebiets zu garantieren. Dies schließt auch Migranten in einer irregulären Situation mit ein.
Zwar sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, irregulären Migranten dieselben Leistungen zu bieten wie ihren Staatsangehörigen, sie müssen jedoch Menschenrechtsnormen beachten. Diese umfassen den Zugang: