Die durchschnittliche Rate der kriminellen Viktimisierung in allen im Rahmen von EU-MIDIS befragten Gruppen betrug 24 %. Mit anderen Worten: Jede/r vierte Angehörige einer Minderheitengruppe gab an, in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung mindestens einmal Opfer einer Straftat geworden zu sein.
Durchschnittlich 18 % der befragten Roma und 18 % der befragten AfrikanerInnen aus Ländern südlich der Sahara gaben an, in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens einmal Opfer einer personenbezogenen Straftat (d. h. Angriff e, Bedrohungen oder schwere Belästigung) geworden zu sein, die sie als „rassistisch motiviert“ wahrgenommen haben. In anderen Gruppen dagegen erklärten weniger als 10 % der Befragten, Opfer einer „rassistisch motivierten“ personenbezogenen Straftat geworden zu sein.
Den TeilnehmerInnen wurde eine Reihe von Fragen zu ihren Erfahrungen mit krimineller Viktimisierung im Zusammenhang mit den folgenden fünf Arten von Straftaten gestellt:
• Diebstahl eines Fahrzeugs oder von Objekten aus einem Fahrzeug; • Einbruchdiebstahl oder versuchter Einbruchdiebstahl; • Diebstahl persönlichen Eigentums ohne Gewaltanwendung oder Bedrohung; • Angriffe oder Bedrohungen; • schwere Belästigung.
Da viele dieser Straftaten relativ selten vorkommen, wurden die Befragten im Rahmen von EU-MIDIS nach ihren Erfahrungen der vorangegangenen fünf Jahre gefragt. Dieser Bericht untersucht jedoch lediglich die Erhebungsergebnisse zu den Erfahrungen der letzten zwölf Monate vor der Befragung, wodurch die Ergebnisanalyse und Empfehlungen auf aktuelleren Daten basieren.
Anknüpfende Fragestellungen konzentrierten sich darauf, wie häufi g die Befragten in den vergangenen zwölf Monaten Erfahrungen mit Angriff en oder Bedrohungen und schwerer Belästigung gemacht hatten. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob bestimmte Gruppen eher Gefahr laufen, wiederholt Opfer von Viktimisierung zu werden. Ferner wurde ermittelt, ob die ErhebungsteilnehmerInnen das Gefühl hatten, dass ihre Viktimisierungserfahrungen in irgendeiner Weise auf ihren Migrationshintergrund oder ihre Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit zurückzuführen waren.