Werden Menschen mit Behinderungen in die Kommunalregierung gewählt?

Kommunalregierungen treffen wichtige Entscheidungen zu lokalen Dienstleistungen. Es ist daher wichtig, dass Menschen mit Behinderungen dort angemessen vertreten sind. Zahlreiche Abgeordnete der nationalen Parlamente beginnen ihre politische Laufbahn auf lokaler Ebene, und eine geringe Zahl von Menschen mit Behinderungen in den Kommunalregierungen kann auf größere Hürden für eine Kandidatur bei Wahlen hinweisen.

Anhand dieses Indikators sollten keine personenbezogenen Daten erfasst, sondern Informationen zu der Zahl von Mitgliedern der Kommunalregierungen gesammelt werden, die offiziell als Menschen mit Behinderungen gelten. Die Untersuchung ergab jedoch wie im Fall der nationalen Parlamente, dass nur sehr wenige systematische Daten zu diesem Thema zur Verfügung stehen. Die folgende Abbildung zeigt daher die Mitgliedstaaten, in denen Daten über die Zahl der Mitglieder von Kommunalregierungen vorliegen, die als Menschen mit Behinderungen gelten.

Stehen Daten zur Zahl der Mitglieder von Kommunalregierungen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung?

Stehen Daten zur Zahl der Mitglieder von Kommunalregierungen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung?

Quelle: FRA, 2014

Es standen nur sehr wenige Daten zur Verfügung, die eine verlässliche Aussage über die Zahl oder den Anteil der Mitglieder von Kommunalverwaltungen mit Behinderungen ermöglichen. Nur in Griechenland, Kroatien und dem Vereinigten Königreich lagen offizielle Daten vor, während die Untersuchung der FRA in Österreich und Schweden auf einige inoffizielle Daten schließen ließ. Die umfangreichsten Daten waren im Vereinigten Königreich verfügbar, wo eine 2010 von der Vereinigung der Kommunalregierungen (Local Government Association) durchgeführte Erhebung unter den VertreterInnen der Kommunalbehörden ergab, dass 14 % derselben von einer chronischen Krankheit, Gesundheitsproblemen oder einer Behinderung betroffen seien, die ihre täglichen Aktivitäten oder die durchführbaren Arbeiten einschränkte.

Die Offenlegung personenbezogener Daten zum Behindertenstatus ist möglicherweise sensibler als die von Daten zum Geschlecht. Das systematische Fehlen einer Überwachung der Chancengleichheit wirft jedoch Bedenken auf, weil nur wenig Wissen über Möglichkeiten und Hindernisse für eine Kandidatur von Menschen mit Behinderungen existiert.