Sind die Websites mit Informationen zur Stimmabgabe und zu den KandidatInnen barrierefrei?

Zu wissen, wie gewählt wird, und die politischen Plattformen und Schwerpunkte der unterschiedlichen KandidatInnen zu kennen, ist für eine informierte politische Teilhabe von entscheidender Bedeutung. Viele dieser Informationen stehen heute online zur Verfügung und es ist daher notwendig, dass diese Websites den Standards für Barrierefreiheit entsprechen. Rechtliche Standards für die Zugänglichkeit von Websites gelten, sofern in den EU-Mitgliedstaaten vorhanden, häufig nur für die Websites des öffentlichen Sektors.

Dieser Indikator ermittelt, ob die Websites der für die Wahlorganisation zuständigen nationalen Ministerien, die über Stimmabgabe und KandidatInnen informieren, die Standards für Barrierefreiheit erfüllen. Entsprechen sollten sie dem vom World-Wide-Web-Konsortium (W3C) entwickelten Standard AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, die einen weltweiten Standard für die Barrierefreiheit im Internet bieten.

Erfüllt die Website mit Informationen zur Stimmabgabe und zu den KandidatInnen die Standards für Barrierefreiheit?

 
 

Quelle: FRA, 2014

  Ja, die Website entspricht WCAG 2.0 AA
  Teilweise, es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeleitet
  Nein/keine Daten

Die von der FRA erfassten Daten zeigen ein uneinheitliches Bild hinsichtlich der Barrierefreiheit von Websites, die über Stimmabgabe und die zur Wahl stehenden KandidatInnen informieren. In sechs der 28 EU-Mitgliedstaaten konnten keine abschließenden Erkenntnisse gewonnen werden, und nur in zehn Staaten konnte nachgewiesen werden, dass die Websites den AA-Standards für Barrierefreiheit entsprechen. In weiteren zwölf Mitgliedstaaten ließ sich jedoch feststellen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit umgesetzt worden waren.

Die Daten für die Mitgliedstaaten der ersten Gruppe zeigen in der Regel, dass die Websites der nationalen Wahlbehörden den WCAG 2.0 AA-Standards entsprechen. Dies trifft beispielsweise auf Schweden zu, wo die schwedische Agentur für die Koordination der Behindertenpolitik (Handisam) nach einem Vergleich der Barrierefreiheit der Websites von Behörden im Jahr 2013 auch die Website der Zentralen Wahlbehörde als zugänglich einstufte. In der Tschechischen Republik erfüllen sowohl die vom tschechischen statistischen Amt betriebene Website, die einen Überblick aller KandidatInnen gibt und die Ergebnisse der Wahlen darstellt, als auch die Seite mit den Informationen zur Stimmabgabe auf der Website des Innenministeriums die WCAG 2.0 AA-Standards.

In der zweiten Gruppe von Mitgliedstaaten findet sich auf den einschlägigen Websites kein Hinweis zur Erfüllung der WCAG 2.0 AA-Standards; die Daten der FRA zeigen jedoch, dass Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. In Spanien gibt es auf der Website des Innenministeriums beispielsweise einen Bereich zur barrierefreien Stimmabgabe, der Informationen zum Wahlvorgang und einen Link zu einem telefonischen Textdienst für Menschen mit Hörbehinderung enthält. Auch in Polen enthält die Website der Nationalen Wahlkommission Instrumente zur Vergrößerung des Textes, eine Version in einfacher Sprache, eine kontrastreichere Version und aufgezeichnete Videomaterialien, die von Text begleitet werden.