Dieses FRA‑Projekt analysiert EU‑weit und vergleichend die Rechtsbehelfe, mit denen die oder der1 Einzelne seine Rechte im Bereich des Datenschutzes sichern kann. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenwirken des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8) und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artikel 47) – zwei Grundrechte, die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert werden. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ist eine Vorbedingung für die wirksame Durchsetzung und Umsetzung aller anderen Grundrechte, darunter auch der Datenschutz. Insofern ist es wichtig, beide Grundrechte zusammen zu betrachten.