FRA
6
Dezember
2012

Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen in der EU - Schritte zu mehr Gleichbehandlung

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist fest in der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) verankert und umfasst auch Bestimmungen für den Zugang zur Justiz. In diesem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird untersucht, mit welchen Verfahren in Diskriminierungsfällen Rechtsmittel geltend gemacht werden können. Er enthält eine detaillierte Analyse dessen, was die mit Diskriminierungsfällen befassten Stellen in den EU-Mitgliedstaaten tun, um mögliche Diskriminierungsopfer zu unterstützen und ihnen Rechtsschutz zu bieten.

Untersucht werden die Faktoren, die wirksame Rechtsbehelfe behindern, zum Beispiel die Komplexität des Beschwerdesystems, die Menschen von der Anstrengung eines Verfahrens abhalten und das Gefühl der Hilflosigkeit bei den Opfern verstärken. Behandelt werden ferner die Faktoren, die wirksame Rechtsbehelfe am besten fördern, beispielsweise Rechtsberatung. Bei der Behandlung dieser Fragen wird der Begriff „Zugang zur Justiz“ umfassend ausgelegt. Um die unterschiedlichen Modelle des Zugangs zur Justiz in Diskriminierungsfällen in der EU zu erfassen, wurden acht Mitgliedstaaten untersucht: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Neben der geografischen Streuung bietet diese Auswahl auch den Vorteil, dass sie eine Vielfalt von Systemen präsentiert, die sich hinsichtlich Geschichte, Struktur, Größe und institutionellem Mandat voneinander unterscheiden. In dem Bericht wird untersucht, wie Aspekte dieser unterschiedlichen Systeme verbessert werden und in breiterem Maßstab in der gesamten EU Anwendung finden können.