Untersucht werden die Faktoren, die wirksame Rechtsbehelfe behindern, zum Beispiel die Komplexität des Beschwerdesystems, die Menschen von der Anstrengung eines Verfahrens abhalten und das Gefühl der Hilflosigkeit bei den Opfern verstärken. Behandelt werden ferner die Faktoren, die wirksame Rechtsbehelfe am besten fördern, beispielsweise Rechtsberatung. Bei der Behandlung dieser Fragen wird der Begriff „Zugang zur Justiz“ umfassend ausgelegt. Um die unterschiedlichen Modelle des Zugangs zur Justiz in Diskriminierungsfällen in der EU zu erfassen, wurden acht Mitgliedstaaten untersucht: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Neben der geografischen Streuung bietet diese Auswahl auch den Vorteil, dass sie eine Vielfalt von Systemen präsentiert, die sich hinsichtlich Geschichte, Struktur, Größe und institutionellem Mandat voneinander unterscheiden. In dem Bericht wird untersucht, wie Aspekte dieser unterschiedlichen Systeme verbessert werden und in breiterem Maßstab in der gesamten EU Anwendung finden können.