Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat untersucht, inwieweit die Rechte von Kindern auf Gehör und Meinungsäußerung, auf Information, auf Schutz und auf Schutz vor Diskriminierung in der Praxis eingehalten werden. Dies umfasste ausführliche Befragungen von Fachkräften und Kindern, die in Gerichtsverfahren involviert waren. Im ersten Bericht wurden die Sichtweisen von Fachkräften dargestellt. Im Mittelpunkt der vorliegenden Zusammenfassung des zweiten Berichts stehen die Perspektiven der Kinder. Beschrieben werden ihre Sichtweisen zu Faktoren, die ihrer uneingeschränkten Beteiligung im Weg stehen, sowie zu den Bemühungen, die zur Überwindung solcher Hindernisse beitragen können. Wie der erste Bericht hebt auch dieser hervor, dass noch viel zu tun ist, damit die Justiz in der EU wirklich kindgerecht wird.