Im EU-Recht werden Gesichtsbilder, die eine Form biometrischer Daten darstellen, als „sensible Daten“ anerkannt. Doch solche Bilder können auch recht einfach an öffentlichen Plätzen aufgenommen werden. Die Genauigkeit der Abgleiche wird zwar stetig verbessert, jedoch besteht nach wie vor die Gefahr falscher Ergebnisse – insbesondere für bestimmte Minderheiten. Darüber hinaus wissen die Personen, deren Bilder erfasst und verarbeitet werden, möglicherweise nichts von diesen Vorgängen – und können sich daher nicht gegen eine etwaige missbräuchliche Verwendung wehren. Dieses Fokuspapier bietet eine Darstellung und Analyse dieser und anderer Herausforderungen für die Grundrechte, die sich aus dem Einsatz der Live- Gesichtserkennungstechnologie durch Behörden zum Zweck der Strafverfolgung ergeben können. Zudem wird kurz aufgezeigt, wie Grundrechtsverletzungen vermieden werden können.