27
November
2019

Gesichtserkennungstechnologien: grundrechtsrelevante Erwägungen im Rahmen der Strafverfolgung

Mithilfe von Gesichtserkennungstechnologie können digitale Gesichtsbilder verglichen werden, um festzustellen, ob sie dieselbe Person zeigen. Der Vergleich von Aufnahmen von Videokameras mit Bildern in Datenbanken wird als Live-Gesichtserkennungstechnologie bezeichnet. Nur wenige nationale Strafverfolgungsbehörden in der EU nutzen derzeit eine solche Technologie – doch mehrere erproben ihr Potenzial. Im vorliegenden Fokuspapier werden daher die Auswirkungen der Live-Gesichtserkennungstechnologie im Hinblick auf die Grundrechte untersucht, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzung für die Zwecke der Strafverfolgung und des Grenzmanagements liegt.
Überblick

Im EU-Recht werden Gesichtsbilder, die eine Form biometrischer Daten darstellen, als „sensible Daten“ anerkannt. Doch solche Bilder können auch recht einfach an öffentlichen Plätzen aufgenommen werden. Die Genauigkeit der Abgleiche wird zwar stetig verbessert, jedoch besteht nach wie vor die Gefahr falscher Ergebnisse – insbesondere für bestimmte Minderheiten. Darüber hinaus wissen die Personen, deren Bilder erfasst und verarbeitet werden, möglicherweise nichts von diesen Vorgängen – und können sich daher nicht gegen eine etwaige missbräuchliche Verwendung wehren. Dieses Fokuspapier bietet eine Darstellung und Analyse dieser und anderer Herausforderungen für die Grundrechte, die sich aus dem Einsatz der Live- Gesichtserkennungstechnologie durch Behörden zum Zweck der Strafverfolgung ergeben können. Zudem wird kurz aufgezeigt, wie Grundrechtsverletzungen vermieden werden können.