Mit dem Europäischen Haftbefehl können Straftäter, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat absetzen wollen, vor Gericht gestellt werden. Wie im jüngsten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) dargelegt, gibt es jedoch praktische Herausforderungen bei der Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Rechte der Betroffenen. In diesem Bericht werden Wege aufgezeigt, wie das Recht auf faire Behandlung, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, auf Belehrung und Unterrichtung sowie auf Rechtsberatung gewährleistet werden kann.