Um Hasskriminalität zu bekämpfen, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten solche Straftaten sichtbarer machen und die TäterInnen zur Rechenschaft ziehen. Die politischen EntscheidungsträgerInnen müssen entschlossener gegen verbreitete Vorurteile gegenüber bestimmten Gruppen vorgehen und die Opfer von Hasskriminalität entschädigen. Deshalb sollten Opfer und Zeugen ermutigt werden, solche Straftaten zu melden, während Rechtsvorschriften auf EU- und nationaler Ebene so angepasst werden sollten, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Erhebung und Veröffentlichung von Daten zu Hasskriminalität verpflichtet sind. Dies würde dazu führen, dass die Opfer von Hasskriminalität zur Kenntnis genommen werden, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Rechtsprechung fordert. Um TäterInnen besser zur Rechenschaft ziehen zu können, sollten die GesetzgeberInnen schärfere Strafen für Hasskriminalität in Erwägung ziehen, um die Schwere dieser Straftaten deutlich zu machen. Gleichzeitig sollten die Gerichte in ihren Urteilen öffentlich auf die Motivation solcher Straftaten durch Vorurteile eingehen und klarstellen, dass diese mit strengeren Urteilen belegt werden.
„Hasskriminalität fördert eine Mentalität des ‚wir und die anderen’, die sich schädlich auf die Psyche auswirkt“, sagt der Direktor der FRA, Morten Kjaerum. „Sie untergräbt die wesentlichen demokratischen Grundsätze der Gleichberechtigung und der Nichtdiskriminierung. Hasskriminalität schadet so nicht nur dem Opfer allein, sondern auch allen anderen Angehörigen derselben Gruppe – von denen viele Angst haben, sie selbst könnten zum nächsten Ziel werden – sowie der Gesellschaft insgesamt. Um dagegen anzugehen, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass solche Straftaten sichtbar werden, und dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.“
Ein neuer FRA-Bericht mit dem Titel „Hasskriminalität in der Europäischen Union sichtbar machen: die Rechte der Opfer anerkennen“ (Making hate crime visible in the European Union: acknowledging victims’ rights) beschreibt den Grundrechtsansatz im Hinblick auf Hasskriminalität und bietet eine vergleichende Analyse der offiziellen Datenerhebungsmechanismen für Hasskriminalität in den EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht zeigt die Herausforderungen auf, die mit der Erfassung von Hasskriminalität verbunden sind, und untersucht, wie sich die offizielle Datenerhebung ausbauen lässt, damit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gegenüber Opfern von Hasskriminalität nachkommen können.
Ein weiterer Bericht, der sechste „EU-MIDIS-Bericht der Reihe ‚Daten kurz gefasst‘ zum Thema Minderheiten als Opfer von Straftaten“ (EU-MIDIS Data in Focus 6: Minorities as Victims of Crime), liefert für fünf Arten von Straftaten – von Eigentumsdelikten bis hin zu schwerer Belästigung – Daten zu den Viktimisierungserfahrungen der Befragten. Die EU-MIDIS-Erhebung ist die erste EU-weite Erhebung, die Angehörige von ethnischen Minderheiten und Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund nach ihrer Wahrnehmung von rassistisch oder ethnisch motivierten Straftaten befragt hat. Ein Abschnitt des jüngsten Berichtes befasst sich speziell mit Minderheiten als Opfer rassistisch motivierter Straftaten. Es zeigt, dass jede Vierte (24 %) der 23 500 befragten Personen angab, in den letzten 12 Monaten vor der Erhebung mindestens einmal Opfer einer solchen Straftat geworden zu sein. Durchschnittlich gaben 18 % aller befragten Roma sowie aller befragten Afrikaner aus Ländern südlich der Sahara in der Erhebung an, sie seien in den letzten 12 Monaten Opfer mindestens einer rassistisch motivierten Straftat geworden.
Abbildung: Personenbezogene Straftaten (Angriffe, Bedrohungen und schwere Belästigung) mit wahrgenommener „rassistischer“ Motivation, denen Angehörige von ethnischen Minderheiten oder Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund ausgesetzt waren (Quelle: FRA, EU-MIDIS)
Notes: Fragen DD4-DE5: Glauben Sie, dass [dieser Vorfall oder irgendeiner dieser Vorfälle] IN DEN LETZTEN ZWÖLF MONATEN ganz oder teilweise wegen ihres Migrationshintergrunds/Ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit passiert ist?
Quelle: FRA, EU-MIDIS Data in Focus 6 – Minorities as Victims of Crime, Figure 5
Opfer und ZeugInnen zögern häufig, Hasskriminalität den Strafverfolgungsbehörden, der Strafjustiz, Nichtregierungsorganisationen oder Opferbetreuungsgruppen zu melden. Folglich sind Opfer häufig nicht in der Lage oder nicht bereit, von den TäterInnen Wiedergutmachung zu fordern. So werden viele Straftaten weder angezeigt noch verfolgt und bleiben somit unsichtbar.
Nichtmeldequoten bei Angriffen, Bedrohungen und schweren Belästigungen von Minderheitengruppen und Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in den 27 EU-Mitgliedstaaten (Quelle: FRA, EU-MIDIS)
Mittel- und Ost- europäer
Personen aus dem ehe- maligen Jugo- slawien
Nord- afrikaner
Afrikaner aus Ländern südlich der Sahara
Roma
Russen
Türken
Angriff oder Bedrohung
69 %
57 %
62 %
60 %
74 %
Schwere Belästigung
89 %
75 %
79 %
84 %
90 %
Quelle: FRA, EU-MIDIS
„Hasskriminalität in der Europäischen Union sichtbar machen: die Rechte der Opfer anerkennen“ (Making hate crime visible in the European Union: acknowledging victims’ rights) Sechster „EU-MIDIS-Bericht der Reihe ‚Daten kurz gefasst‘ zum Thema Minderheiten als Opfer von Straftaten“ (EU-MIDIS Data in Focus 6 on Minorities as Victims of Crime)fra.europa.eu/de/publications-and-resources Ansprechpartner für weitere Informationen:media@fra.europa.eu Tel.: +43 1 580 30 642
Anmerkungen für die Redaktion