Press Release

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) präsentiert ihren Jahresbericht

Der diesjährige Jahresbericht der FRA zeigt Herausforderungen und Erfolge im Bereich der Grundrechte in der gesamten EU. Zudem betrachtet er die Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Rechtsstaatlichkeit sowie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, das Vertrauen in ihre Justizsysteme sicherzustellen.

Zum Jahresbericht: Grundrechte: Herausforderungen und Erfolge im Jahr 2012 (EN)

„Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben im Laufe der Jahre erfolgreich eine stabile Infrastruktur der Grundrechte aufgebaut. Aber in vielen Bereichen können und müssen sich sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten noch verbessern“, sagt FRA-Direktor Morten Kjaerum. „Aus unserem jüngsten Jahresbericht geht hervor, dass die derzeitige Krise auch eine Prüfung für die Grundrechte darstellt und sich auf die demokratische Legitimität und die Rechtsstaatlichkeit auswirkt.“

Der diesjährige Bericht befasst sich u. a. mit folgenden Themen:

  • Es wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe einführte. Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Opfer Zugang zu Opferhilfsdiensten haben, die ihr Anliegen vertraulich behandeln.
  • Haushaltskürzungen haben Auswirkungen auf Bildung, medizinische Versorgung und Sozialleistungen für schutzbedürftige Gruppen wie etwa Kinder.
  • Roma erfahren weiterhin Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Viele von ihnen leben in großer Armut und haben kaum oder keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und angemessenem Wohnraum.
  • Die EU bemüht sich verstärkt um die Reform des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz, die tiefgreifendste Reform der EU-Datenschutzgesetzgebung seit 20 Jahren.
  • Für das Grenzmanagement und die Bearbeitung von Visumanträgen hat die EU den vermehrten Einsatz von Datenbanken und IT-Tools vorangetrieben. Zudem hat sie erfolgreich über Asylinstrumente verhandelt, die gerade überprüft werden. Im Anschluss an die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie haben viele EU-Mitgliedstaaten Alternativen zur Inhaftnahme in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen. Die vorliegenden Zahlen zeigen jedoch, dass nur wenige Länder diese Alternativen effektiv in der Praxis nutzen. In anderen Ländern bleibt die Inhaftnahme weiterhin die am häufigsten angewendete Maßnahme bei Rückführungsverfahren.
  • Einige Mitgliedstaaten führten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Rahmen des Strafrechts ein. Die Maßnahmen stellen beispielsweise sicher, dass das Strafgesetzbuch Straftaten deutlicher macht, die durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundene Intoleranz motiviert wurden. Auch höhere Strafen für derartig vorurteilsgeleitete Straftaten wurden festgelegt.
  • Vor dem Hintergrund des Jahres für aktives Altern 2012 ging die EU verstärkt auf die Herausforderungen und Hindernisse ein, denen ältere Menschen – einschließlich solcher mit Behinderungen – gegenüberstehen.

Jahresbericht der FRA: Grundrechte: Herausforderungen und Erfolge im Jahr 2012 und Highlights – Grundrechte: Die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Recht und Politik 2012.