Press Release

Jüngste Tragödie, bei der erneut MigrantInnen ums Leben gekommen sind, ist eine weitere Mahnung für dringenden EU-weiten Handlungsbedarf

Copyright: Sara Prestianni and taken from storie migrante. CC BY 2.0
Bei den jüngsten Tragödien im Mittelmeer sind wiederum viele MigrantInnen ertrunken. Die Häufigkeit dieser tragischen Ereignisse macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union dringend zusammenarbeiten müssen, um das Leben der MigrantInnen zu schützen und ihre Rechte zu wahren.

Viel zu viele MigrantInnen sterben auf der Flucht vor Verfolgung oder auch schlicht auf der Suche nach einem besseren Leben“, erklärte FRA-Direktor Morten Kjaerum in Rom am Rande von Gesprächen über eine Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und Italien im Zuge der italienischen Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli. „Wir würdigen die Anstrengungen der Italiener; doch kein Land kann dieses Problem alleine lösen. Europa muss gemeinsam handeln und langfristige umfassende Lösungen suchen, die alle Aspekte der Migration, von der Ursache bis zur Wirkung, einbeziehen.“

Die italienische Küstenwache hat im Rahmen der Initiative „Mare Nostrum“ bereits Tausenden Menschen, die in den Gewässern rund um die EU-Außengrenzen in Seenot geraten sind, das Leben gerettet. Solche kurzfristigen Aktionen reichen jedoch nicht aus, um die Wahrung der Grundrechte in Notsituationen zu gewährleisten. Dies stellt die FRA in ihrem Bericht über „Grundrechte an Europas südlichen Seegrenzen“ (Fundamental rights at Europe’s southern sea borders) fest. Sofern strukturelle Lösungen und Maßnahmen, die auf EU-Ebene angenommen wurden, nicht vollständig umgesetzt sind, ist mit weiteren Tragödien zu rechnen. Wie die FRA in ihrem Positionspapier „Kriminalisierung von MigrantInnen in einer irregulären Situation und von Personen, die ihnen zu Hilfe kommen“ (Criminalisation of migrants in an irregular situation and of persons engaging with them) aus dem Jahr 2014 darlegt, bedeutet das auch, dass die EU ihre Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Menschenschmuggel überprüfen sollte. Dies ist ein wichtiger Aspekt der „Taskforce Mittelmeer“ der Europäischen Kommission, die nach dem Tod von beinahe 400 Personen vor der Küste der italienischen Insel Lampedusa im Oktober 2013 eingerichtet wurde.

In Anbetracht der Empfehlungen der „Taskforce Mittelmeer“ und der Ergebnisse der FRA-Arbeiten zu Migration sollte die Europäische Union einen umfassenderen Ansatz anstreben, der alle Mittelmeer-Anrainerstaaten und andere beteiligte Staaten auf der Grundlage einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet, sich dem Problem der unsicheren Migration auf dem Seeweg zu stellen. Dies würde Folgendes beinhalten:

  1. sich den Gründen zu stellen, weshalb Menschen fliehen: Die EU muss helfen, die Situation der Menschenrechte in Drittländern zu verbessern.
  2. den regionalen Schutz zu verbessern: Auf diese Weise werden Bedingungen geschaffen, die AsylbewerberInnen Zugang zu fairen und wirksamen Verfahren in ihrer Herkunftsregion eröffnen und sie vor den Gefahren einer Meeresüberquerung bewahren. Hierzu gehört auch die Unterstützung der Regionen, die die aus Problemgebieten fliehenden Menschen aufnehmen.
  3. den Druck auf Länder der Ersteinreise zu mildern: Bei der Neuansiedlung besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf. 2012 z. B. haben die Vereinigten Staaten von Amerika 50 000 Flüchtlinge aufgenommen; in zwölf EU-Mitgliedstaaten waren es dagegen lediglich 5 000.
  4. die Sicherheit auf See zu verbessern: Es sollte verhindert werden, dass seeuntaugliche Boote auslaufen; und es sollte nach Kräften darauf hingewirkt werden, die Regeln des weltweiten Such- und Rettungsdienstes einschließlich der zügigen Ausschiffung geretteter Menschen an sicheren Orten einzuhalten.
  5. in Seenot geratenen MigrantInnen zu helfen: Es darf nichts unternommen werden, um Kapitäne von Privatbooten davon abzuhalten, humanitäre Hilfe zu leisten. Bei der Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen gegen Menschenschmuggel ist darauf zu achten, dass Menschen, die humanitäre Hilfe leisten, nicht bestraft werden.
  6. rechtliche Möglichkeiten für die Einreise schutzbedürftiger Menschen nach Europa zu schaffen: Gegenwärtig sind Schutzbedürftige viel zu oft auf Schleusernetzwerke angewiesen, um sich in Sicherheit zu bringen.
  7. den zusätzlichen Nutzen der Migration anzuerkennen: Viele MigrantInnen kommen in die Europäische Union und tragen dazu bei, die EU-Wirtschaft voranzubringen. Diese Zuwanderung muss anerkannt und durch Einrichtung geeigneter Migrationskanäle gefördert werden.
  8. uneingeschränkten Zugang zu fairen und wirksamen Asylverfahren zu bieten: Die Mitgliedstaaten sollten EU-Mittel einsetzen und die operative Unterstützung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in Anspruch nehmen, um für MigrantInnen angemessene und humane Aufnahmebedingungen mit Unterstützung für schutzbedürftige Personen zu schaffen.
  9. die operative Unterstützung der Grenzoperationen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, Frontex, auszubauen und dabei auf die Wahrung der Grundrechte zu achten. Bei dieser Aufgabe bietet die FRA ihre Unterstützung in Form einer Weitergabe ihres Fachwissens sowie von Grundrechtsschulungen für GrenzschutzbeamtInnen an.
  10. Solidarität in der Europäischen Union zu beweisen: Alle EU-Mitgliedstaaten sollten in gleicher Weise Verantwortung für die Migration übernehmen.

Die FRA wird die italienische Ratspräsidentschaft dabei unterstützen, die Agenda der EU im Bereich Migration voranzubringen. Als Teil dieser Bemühungen plant die FRA, eines ihrer Aushängeschilder, ihre Grundrechtekonferenz, dieses Jahr dem Thema Grundrechte in den Bereichen Migration, Integration und Grenzmanagement zu widmen. Die Konferenz wird am 10. und 11. November in Rom stattfinden.

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, EntscheidungsträgerInnen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene auf der Grundlage von Fakten zu beraten und so zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit den Grundrechten beizutragen.

Kontaktdaten für weitere Auskünfte: media@fra.europa.eu

Tel.: +43 158030642