Press Release

Unternehmerische Freiheit bedeutet Wachstum und Beschäftigung für Europa

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Die Europäische Union ist stets bemüht, Innovation und Unternehmergeist in der gesamten Region zu fördern. Unternehmer und Unternehmerinnen sehen sich jedoch oft mit langwierigen und komplizierten Verwaltungsverfahren, zeitraubenden Berichtspflichten und Problemen beim Zugang zu Krediten konfrontiert. In ihrem jüngsten Bericht widmet sich die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) der unternehmerischen Freiheit, einem der weniger bekannten Rechte, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, und führt Beispiele dafür an, wie dieses Recht zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen kann.

In einer Europäischen Union, die sich noch nicht von der Wirtschaftskrise erholt hat, ist die unternehmerische Freiheit eine zentrale Voraussetzung für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, “ erklärt der FRA-Interimsdirektor, Constantinos Manolopoulos. „Aus unserem Bericht geht jedoch hervor, dass nach wie vor Hindernisse den Bemühungen um die Förderung von Unternehmertum und Wirtschaftswachstum in der EU entgegenstehen.

Der Bericht analysiert die Bedeutung des Rechts auf unternehmerische Freiheit und geht auch auf den Anwendungsbereich dieses Rechts nach EU-Recht und nach nationalem Recht ein. Ein weiterer Aspekt der Studie ist die praktische Anwendung dieses Rechts in Bezug auf den Einzelnen oder die Einzelne und auf bestimmte Bevölkerungsgruppen; insbesondere wird hierbei beleuchtet, inwiefern Hindernisse für die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln die unternehmerische Freiheit beeinträchtigen. Darüber hinaus enthält der Bericht auch Beispiele für vielversprechende Praktiken im Zusammenhang mit diesem Recht.

Die Studie zeigt, dass zwar auf EU- und nationaler Ebene einige Initiativen zur Förderung der unternehmerischen Freiheit ergriffen wurden, trotzdem aber noch viel zu tun bleibt, um das mit diesem Recht verbundene Potenzial in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Eine Maßnahme ist z. B. die Information über dieses Recht, auf das in wirtschaftspolitischen Strategien und Rechtstexten selten hingewiesen wird.

Folgende Faktoren beeinträchtigen die unternehmerische Freiheit: komplexe und zeitaufwändige Verfahren, Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln, Hindernisse für den Zugang zum Recht, wie zum Beispiel langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren, und das Fehlen alternativer Streitbeilegungsverfahren.

Unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen unter Unternehmern und Unternehmerinnen sind Frauen, junge Menschen, Migranten und Migrantinnen und Menschen mit Behinderungen. Sie sind mit zusätzlichen Hemmnissen konfrontiert, wie beispielsweise:

  • Im Vergleich zu Männern werden Frauen, die unternehmerisch tätig werden möchten, nicht angemessen unterstützt, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
  • Jungunternehmern und -unternehmerinnen fehlt es an praktischer Erfahrung mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und an Möglichkeiten, derartige Erfahrungen zu sammeln. Viele tun sich schwer im Umgang mit den komplexen Systemen und regulatorischen Anforderungen, die bei der Gründung eines Unternehmens auf sie zukommen; natürlich stellen auch die Kosten von Unternehmensgründungen ein großes Hindernis dar.
  • Migranten und Migrantinnen wird die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit durch zusätzliche Hürden erschwert. Dzu gehören der Zugang zu den für die Gründung eines Unternehmens benötigten Finanzmitteln, Probleme bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen, Sprachbarrieren, begrenzte Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungsverfahren und häufig auch kulturelle Unterschiede und Diskriminierung.
  • Die unternehmerische Initiative von Menschen mit Behinderungen kann aufgrund der eingeschränkten Unabhängigkeit und der am Arbeitsplatz benötigten Infrastruktur an Grenzen stoßen. In vielen Fällen finden Menschen mit Behinderungen nicht problemlos Zugang zu den Finanzmitteln, die sie für die Gründung eines Unternehmens benötigen, oder können durch die Ungewissheit hinsichtlich der finanziellen Folgen einer Unternehmensgründung in ihrer Initiative gehemmt werden.

Aus der Untersuchung ging aber auch hervor, dass alle EU-Mitgliedstaaten Schritte zum Abbau von Überregulierung und bürokratischem Aufwand eingeleitet haben, um die Aktivitäten von Unternehmern und Unternehmerinnen und insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu erleichtern. Zu den Maßnahmen, die in diese Richtung zielen, gehören die Förderung und Verbreitung von Online-Tools sowie die Einrichtung einziger Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) für die Registrierung und für Informationen.

Auf der Ebene der EU und auf nationaler Ebene wurden zudem deutliche Anstrengungen unternommen, um unternehmerisches Denken und Handeln bei unterrepräsentierten Gruppen zu fördern. Wie der Bericht zeigt, muss trotzdem noch viel getan werden, um Hindernisse zu beseitigen, die speziell diesen Gruppen im Wege stehen.

Die Verfolgung eines auf den Grundrechten basierenden Ansatzes für die Ausübung des Rechts auf unternehmerische Freiheit kann durch die Förderung von Unternehmergeist und Innovation einen postiven Beitrag zu Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sparkurs in Zeiten der Wirtschaftskrise leisten.

Der Bericht steht unter folgendem Link zur Verfügung: Freedom to conduct a business: exploring the dimensions of a fundamental right (Unternehmerische Freiheit: Untersuchung der Dimensionen eines Grundrechts)

Kontaktdaten für weitere Auskünfte: media@fra.europa.eu

Tel: +43 158030642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Europäische Kommission hat die FRA ersucht, im Rahmen einer Studie das Bestehen der unternehmerischen Freiheit und die Auslegung dieses Rechts zu analysieren. Die FRA hat Sekundärforschung zu allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie eine eingehendere Untersuchung zu 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Rumänien, der Slowakei, Spanien und dem Vereinigten Königreich) durchgeführt. Die Forschungsarbeiten umfassten Befragungen von Wirtschaftsvertretern und –vertreterinnen einschließlich Unternehmern und Unternehmerinnen, Vertretern und Vertreterinnen bestimmter Bevölkerungsgruppen und/oder Personen, die im Bereich Justiz und Wirtschaft tätig sind.
  • Die FRA hat den Auftrag, Entscheidungsträgern in der EU und auf nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen und auf diese Weise zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit Grundrechten beizutragen.