Press Release

Migration ohne die „Krise“: Integration in der EU

Drohende schulische Segregation, Diskriminierung und Hindernisse bei der politischen Teilhabe können unüberwindbare Hindernisse für die gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten in der EU darstellen. Dies zeigt ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Der Bericht untersucht Strategien zur Integration von Migratinnen und Migranten in der gesamten EU und zeigt, welche der aktuellen politischen Maßnahmen erfolgreich waren und welche nicht. Zudem empfiehlt der Bericht Änderungen, um Europa und seinen Zusammenhalt zu stärken.

„Die in der EU lebenden Migrantinnen und Migranten sind nicht Teil einer ,Krise', sondern ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine neue Sichtweise, die den Schwerpunkt darauf legt, welche Vorteile Migrantinnen und Migranten, ihre Kinder und Kindeskinder für unsere Gesellschaften bringen”, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die Integration ist der Schlüssel zu unserer Sicherheit und unserer Demokratie.“

Rund 20 Millionen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger leben gegenwärtig in der Europäischen Union. Viele von ihnen haben sich inzwischen hier niedergelassen und Familien gegründet. Doch trotz der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration aus dem Jahr 2004, die als Wegweiser für die Integration und Inklusion in der EU dienen und die Integration stärken sollen, verfolgen die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sehr unterschiedliche Ansätze.

Der Bericht Together in the EU: Promoting the participation of migrants and their descendants (Gemeinsam in der EU: Die Teilhabe von Migrantinnen, Migranten und ihrer Nachkommen fördern) identifiziert und vergleicht innerhalb der EU politische Maßnahmen auf Gebieten, die für eine erfolgreiche Integration wichtig sind. Hierzu gehören u. a.:

  • Bildung: In etwa der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in irgendeiner Form von schulischer Segregation betroffen, auch wenn sich die Behörden häufig darum bemühen, dies zu vermeiden. So entsteht die besorgniserregende Situation, dass Menschen mit Migrationshintergrund und Einheimische in getrennten Gesellschaften leben.
  • Jugend: Weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten verfügt über Aktionspläne oder Strategien, die sich gezielt an Jugendliche mit Migrationshintergrund richten. Dabei können solche Maßnahmen wichtig sein, um Marginalisierung, Entfremdung oder gar Radikalisierung zu vermeiden.
  • Diskriminierung: In 16 Mitgliedstaaten werden Migrantinnen und Migranten nicht vor Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Status‘ als Migrantinnen oder Migranten, Flüchtlinge, Ausländerinnen oder Ausländer geschützt, was eine Diskriminierung aus ethnischen Gründen oder eine Rassendiskriminierung verdecken kann.
  • Sprache: Nur wenige Mitgliedstaaten bieten Kurse für alle Gebietsansässigen mit begrenzten Sprachkenntnissen an, etwa für Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Zudem sind Maßnahmen zum Sprachenerwerb nur selten auf die Arbeitswelt ausgerichtet, und tätigkeitsspezifische Sprachkurse oder Sprachkurse am Arbeitsplatz sind kaum vorhanden.

Neben der Untersuchung der Integrationsmaßnahmen und -strategien der einzelnen Mitgliedstaaten, die die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Migrantinnen,  Migranten und ihrer Nachkommen bestimmen, werden im Bericht auch Beispiele für bewährte Verfahrensweisen genannt, die in anderen Staaten angewandt oder auf eine solche Anwendung zugeschnitten werden können.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

Die FRA führt Umfragen unter der Bevölkerung zu ihren Erfahrungen mit Menschenrechten durch und berät auf Basis dieser Daten sowie auf Basis ihrer Analysen der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften in der EU die EU-Organe und nationale Entscheidungsträger. Dadurch trägt sie zum Schutz der Menschenrechte aller in der EU bei.