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Migration zeichnet ein gemischtes Bild von der Grundrechtssituation in den Mitgliedstaaten

© Jasmin Merdan / Adobestock
Der neueste Monatsbericht der Agentur zu Grundrechtsfragen im Migrationsbereich weist auf anhaltende Befürchtungen, aber auch auf Fortschritte in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten hin. Der am 18. Dezember, dem Internationalen Tag der Migranten, veröffentlichte Bericht zeigt, dass die Zahl der Asylanträge in manchen Mitgliedstaaten zwar zurückgegangen, in anderen jedoch angestiegen ist. Dies belastet die Ressourcen weiterhin und löst einen Dominoeffekt im Bereich der Dienstleistungen aus.

Die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung vom November 2017 lesen >>

Ein Blick auf die Situation in 14 EU-Mitgliedstaaten zeigt, wie die Zahl der Asylanträge in Bulgarien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Polen und Ungarn seit April 2017 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist. Dies gilt allerdings nicht für Griechenland, Finnland, Frankreich, Italien, Schweden und Spanien, wo die Zahlen gestiegen sind. In der Slowakei ist die Zahl auf einem ähnlich niedrigen Niveau geblieben.

Dies kann zu Dominoeffekten führen. So verfügten beispielsweise viele Mitgliedstaaten, wie Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, die Niederlande, Österreich, Polen und die Slowakei, über ausreichende Aufnahmekapazitäten. In Ländern, die steigende Zahlen von Anträgen verzeichnen, wie Frankreich, Griechenland und Italien waren die Aufnahmeeinrichtungen hingegen hoffnungslos überfüllt. So war beispielsweise in Italien eine Einrichtung, die für maximal 540 Menschen ausgelegt war, mit 1 300 Menschen belegt.

Doch selbst bei einer niedrigen Zahl von Asylsuchenden können die Probleme durchaus weiter bestehen bleiben. So herrschten etwa in Ungarn in den Transitzonen schlechte Bedingungen für Asylsuchende. Die aktuelle Lage ist aufgrund mangelnder Transparenz und Beaufsichtigung durch externe Akteure noch schwieriger einzuschätzen, da sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien nicht in diesen Transitzonen aufhalten dürfen.

Obwohl die Kapazitäten an sich nicht unbedingt ein Problem darstellen, gab es darüber hinaus in Österreich noch immer nicht genügend Betreuerinnen oder Betreuer für unbegleitete Kinder, und häufig wurden diese zu spät beauftragt. Erwähnt werden muss auch ein Fall, in dem ein 11-jähriger Flüchtling aus Afghanistan, der mit seinen sechs Geschwistern unter der Obhut seines ältesten Bruders lebte, Selbstmord beging. Auch in Frankreich und den Niederlanden wurden Defizite bei der Unterstützung für unbegleitete Kinder festgestellt.

Kinder spielen bei der Zahl der Migrantinnen und Migranten, die ins Land einreisen, weiterhin eine wichtige Rolle, was in vielen Mitgliedstaaten, insbesondere in Griechenland, nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Schätzungen des griechischen nationalen Zentrums für soziale Solidarität zufolge beläuft sich die Zahl der unbegleiteten Kinder zum 30. November auf rund 3 300, davon leben 2 201 in mangelhaften Unterkünften und warten auf eine angemessene Unterbringung. Dies deutet auf eine wachsende Kluft bei den Schutzvorkehrungen in den letzten Monaten hin.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.