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Erweitertes EU-Visa-Informationssystem: Risiken für Aufenthaltsberechtigte in der EU

Nach neuen Vorschlägen für das Visa-Informationssystem (VIS) der EU könnten sensible personenbezogene Daten von langfristig Aufenthaltsberechtigten auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Dem jüngsten Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zufolge ist dies mit Risiken für die Privatsphäre und den Datenschutz verbunden.

Das VIS verfügt über Daten von mehr als 52 Millionen Besucherinnen und Besuchern in der EU. Die aktuellen Pläne könnten dazu führen, dass die Daten von weiteren bis zu 20 Millionen Menschen, darunter alle Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in der EU, hinzugefügt werden. Die EU schlägt vor, das derzeitige Visa-Informationssystem zu überarbeiten und seinen Anwendungsbereich auszuweiten. Um einschätzen zu können, wie sich eine Überarbeitung des VIS-Informationssystems auf die Grundrechte auswirkt, hat das Europäische Parlament die FRA um ein Gutachten zur Erweiterung des VIS gebeten.

Dieses Gutachten gibt der EU Empfehlungen, wie potenzielle Gefahren für die Grundrechte bei der Umsetzung des Visa-Informationssystems vermieden werden können. Der Schwerpunkt liegt auf den Datenschutzgrundsätzen, nur so viele Daten wie erforderlich zu verarbeiten und Daten ausschließlich für die Zwecke zu verwenden, für die sie erhoben wurden. Außerdem betont das Grundachten, dass bestimmte andere Rechte, wie das Recht auf Asyl, die Rechte des Kindes, das Recht auf Nichtdiskriminierung und den Zugang zur Justiz, besonders beachtet werden müssen. Die FRA gelangte unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:

  • Die Ausweitung des VIS auf Inhaber aller langfristigen Visa und Aufenthaltserlaubnisse ist mit den Vorschriften für die Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar, da personenbezogene Daten mit der Erneuerung von Aufenthaltstiteln für immer gespeichert werden könnten. Es sollten Alternativen untersucht werden.
  • Ohne angemessene Tests der sich ändernden Technologie könnte das Hinzufügen von Gesichtsbildern zum Abgleich biometrischer Daten zu fehlerhaften Übereinstimmungen führen. Gesichtsbilder sollten nur eingeführt werden, wenn die technische Zuverlässigkeit von richtigen Übereinstimmungen gewährleistet werden kann.
  • Da Kinder wachsen, ändern sich auch ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder). Daraus ergibt sich ein Zuverlässigkeitsproblem. Die Rechte des Kindes sollten stärker geschützt werden, indem man neue Wege findet, fehlerhafte Übereinstimmungen zu reduzieren, die auf Daten zurückgehen, die länger als die vorgeschlagene Fünfjahresfrist gespeichert werden. Dies könnte durch die Einbeziehung biometrischer Sachverständiger und durch eine nicht automatisierte Verarbeitung geschehen.
  • Die neuen Vorschriften über den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum VIS sollten ausreichende Garantien enthalten. Dies würde sicherstellen, dass zunächst die strafrechtlichen Informationssysteme konsultiert werden.
  • Durch neue Vorschriften, nach denen die Beförderungsunternehmen die Pässe von in die EU einreisenden Personen genau kontrollieren müssen, könnten Menschen fälschlicherweise am Einstieg gehindert werden. Personen sollten nicht am Einsteigen gehindert werden, wenn ein fehlerhafter Eintrag Grund für Diskrepanzen zwischen den Daten im Reisepass und denen im VIS ist. Die Passagiere sollten darüber informiert werden, warum sie aufgehalten werden. Eine Echtzeit-Unterstützungsstelle würde die durch mögliche Fehler verursachten Beeinträchtigungen minimieren.
  • Da die großen Informationssysteme der EU eine beträchtliche Menge ungenauer Daten enthalten, sollten auch das Auskunftsrecht sowie das Recht auf Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten verbessert werden. Hierzu gehört auch, dass Betroffene informiert und Fristen für die Bearbeitung der Anträge festgelegt werden.

Das VIS wurde im November 2015 eingerichtet, um die Bearbeitung der Visa-Anträge für einen kurzfristigen Aufenthalt in Schengen-Ländern von bis zu 90 Tagen zu erleichtern.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, die die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.