Das VIS verfügt über Daten von mehr als 52 Millionen Besucherinnen und Besuchern in der EU. Die aktuellen Pläne könnten dazu führen, dass die Daten von weiteren bis zu 20 Millionen Menschen, darunter alle Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in der EU, hinzugefügt werden. Die EU schlägt vor, das derzeitige Visa-Informationssystem zu überarbeiten und seinen Anwendungsbereich auszuweiten. Um einschätzen zu können, wie sich eine Überarbeitung des VIS-Informationssystems auf die Grundrechte auswirkt, hat das Europäische Parlament die FRA um ein Gutachten zur Erweiterung des VIS gebeten.
Dieses Gutachten gibt der EU Empfehlungen, wie potenzielle Gefahren für die Grundrechte bei der Umsetzung des Visa-Informationssystems vermieden werden können. Der Schwerpunkt liegt auf den Datenschutzgrundsätzen, nur so viele Daten wie erforderlich zu verarbeiten und Daten ausschließlich für die Zwecke zu verwenden, für die sie erhoben wurden. Außerdem betont das Grundachten, dass bestimmte andere Rechte, wie das Recht auf Asyl, die Rechte des Kindes, das Recht auf Nichtdiskriminierung und den Zugang zur Justiz, besonders beachtet werden müssen. Die FRA gelangte unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:
Das VIS wurde im November 2015 eingerichtet, um die Bearbeitung der Visa-Anträge für einen kurzfristigen Aufenthalt in Schengen-Ländern von bis zu 90 Tagen zu erleichtern.
Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, die die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.