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Schutz von Menschenrechten und strengere Sicherheitsvorkehrungen sind vereinbar

Der Schutz von Menschenrechten stellt kein Hindernis für die Terrorismusbekämpfung dar – das machte der Direktor der FRA vor dem Sonderausschuss Terrorismus des Europäischen Parlaments klar. Vielmehr könne ein Ansatz, der die Menschenrechte respektiert, zur Stärkung einer sicheren Gesellschaft beitragen und die Sicherheit vergrößern, erläuterte Michael O’Flaherty bei seinem Meinungsaustausch am 8. Januar in Brüssel.

Er erinnerte die Mitglieder des Ausschusses daran, dass selbst in Zeiten einer zunehmenden Bedrohung durch den Terrorismus die Verpflichtungen bestehen bleiben, die die Staaten gegenüber Menschenrechten eingegangen sind – sei es im Rahmen des europäischen und internationalen Rechts oder in ihren nationalen Verfassungen.

Wie die Achtung von Rechten die Sicherheit verbessern kann, veranschaulichte der Direktor dann, indem er die Arbeit der FRA erläuterte.

Man müsse Hassreden, Hasskriminalität und Diskriminierung entgegenwirken, da diese einige der elementaren Ursachen für Terrorismus und Radikalisierung seien. So habe eine aktuelle Studie zu muslimischen ethnischen Minderheiten und Migranten gezeigt, dass diese Gemeinschaft normalerweise ein insgesamt starkes Zusammengehörigkeitsgefühl mit ihrem Wohnsitzland verspürt – dieses werde aber durch hassmotivierte Belästigung und Gewalt und durch Diskriminierung gemindert.

O‘Flaherty sprach sich für Konzepte aus, die auf die Einbeziehung lokaler Gemeinschaften setzen und zugleich sozioökonomische Benachteiligung bekämpfen.

Darüber hinaus äußerte er sich zur Frage der Interoperabilität von EU-Datenbanken zum Grenzschutz. Die Interoperabilität könne zwar neue Möglichkeiten bieten, etwa um vermisste Kinder aufzuspüren. Es seien aber auch Garantien erforderlich, die der Sensibilität der erhobenen Daten Rechnung tragen. Zudem sollten die Probleme mit ungenauen oder unrichtigen Daten, die zu falschen Anschuldigungen oder zu einer Vergeudung von Zeit und Ressourcen beim Verfolgen falscher Hinweise führen könnten, durch die Interoperabilität nicht noch verstärkt werden.

Der Direktor warnte davor, Migration als Sicherheitsproblem darzustellen – ein Punkt, der auch von dem für die Sicherheitsunion zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission angesprochen wurde. Obwohl wir natürlich Terroristen, die sich inmitten von Migrantinnen und Migranten verstecken, ausfindig machen müssten, sollten wir nicht das Recht der Asylsuchenden auf Sicherheit und menschenwürdige Behandlung in Frage stellen.

Er verwies auf die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und die darin enthaltenen Garantien zum Schutz der Menschenrechte. Dabei gab er seiner Besorgnis Ausdruck, dass diese Garantien angemessen in nationales Recht übertragen werden. Wie der Direktor unterstrich, müsse man sicherstellen, dass die wichtigen Bestimmungen der Richtlinie zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Opfern des Terrorismus eingehalten werden.

Der Sonderausschuss wurde im Juli 2017 eingerichtet, um den praktischen und rechtlichen Defiziten beim Kampf gegen den Terrorismus in der EU zu begegnen. Er befasst sich u. a. mit den Auswirkungen, die die EU-Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung und ihre Umsetzung auf die Grundrechte haben.