Im FRA-Papier „Facial recognition technology: fundamental rights considerations in the context of law enforcement“ (Gesichtserkennungstechnologien: grundrechtsrelevante Erwägungen im Kontext der Strafverfolgung) werden die grundrechtsrelevanten Probleme erläutert und analysiert, die sich daraus ergeben, dass Behörden Technologien zur Echtzeit-Gesichtserkennung für die Zwecke der Strafverfolgung nutzen.
Weiter werden die zentralen Aspekte ermittelt, die vor dem Einsatz dieser Technologien in der Praxis zu bedenken sind:
Hintergrundinformationen:
Für Gesichtserkennungstechnologien gibt es die unterschiedlichsten Einsatzbereiche. Hierzu zählen beispielsweise die Verifizierung der Identität einer Person, die Prüfung, ob eine Person in einer bestimmten Liste geführt wird, und sogar die Kategorisierung von Personen anhand unterschiedlicher Merkmale. Mithilfe von Technologien zur Echtzeit-Gesichtserkennung können auf Videoaufnahmen alle Gesichter erkannt und mit Beobachtungslisten abgeglichen werden, wobei auch ein Einsatz im öffentlichen Raum möglich ist.
Die Genauigkeit dieser Erkennungstechnologien wird zwar stetig verbessert, jedoch besteht nach wie vor die Gefahr falscher Ergebnisse – insbesondere für bestimmte Minderheitengruppen. Darüber hinaus wissen die Personen, deren Bilder erfasst und verarbeitet werden, möglicherweise nichts von diesen Vorgängen – und können sich daher nicht gegen eine etwaige missbräuchliche Verwendung wehren.
Behörden, die den Einsatz dieser Technologien in der Praxis planen, müssen diese grundrechtsrelevanten Bedenken ernst nehmen.