„In der gesamten EU läuten die Grundrechts-Alarmglocken, denn Ungleichheiten, Belästigungen und Vorurteile nehmen weiterhin zu“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Wir müssen entschlossen reagieren und hervorheben, wie die Grundrechte uns allen zugutekommen. Wir müssen den Ungleichheiten entgegentreten, die uns von einer fairen und gerechten Gesellschaft abhalten, in der alle gedeihen können.“
Der diesjährige Grundrechte-Bericht resümiert die Entwicklungen und Defizite beim Schutz der Menschenrechte in der EU im letzten Jahr. Die Ratifizierung der „UN-Behindertenrechtskonvention“ durch alle EU-Mitgliedstaaten und die vorläufige Einigung der EU über den vorgeschlagenen Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit waren 2018 markante und wichtige Meilensteine. Auf globaler Ebene präsentiert die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung ein Konzept für eine bessere Welt der Gerechtigkeit, der Gleichheit und des Friedens. Damit dies jedoch gelingt, müssen die Ziele auch die Menschenrechte fest mit einschließen, wie der Bericht in seinem Fokuskapitel aufzeigt.
Darüber hinaus behandelt der Bericht u. a. folgende zentrale Themen:
Der Grundrechte-Bericht bündelt und analysiert die wichtigsten Menschenrechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2018. Er enthält Vorschläge für Maßnahmen für folgende Bereiche: Charta der Grundrechte der EU und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten; Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz; Integration der Roma; Asyl, Grenzen und Migration; Informationsgesellschaft, Privatsphäre und Datenschutz; Rechte des Kindes; Zugang zur Justiz und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
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