Press Release

Massive Ausbeutung von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern: FRA-Bericht fordert Nulltoleranz gegenüber massiver Ausbeutung der Arbeitskraft

Die europäischen Regierungen müssen dringend mehr tun, um die Ausbeutung der Arbeitskraft in Unternehmen, Fabriken und landwirtschaftlichen Betrieben zu bekämpfen. Dies betont der heute veröffentlichte Forschungsbericht der FRA. Hunderte befragte ausgebeutete Arbeitnehmerinnen und -nehmer geben aus erster Hand Aufschluss über die illegalen Praktiken in Landwirtschaft, Baugewerbe, Hausarbeit, Hotel- und Gaststättengewerbe, Fertigung und Verkehr.

Viele ausgebeutete Arbeitnehmerinnen und -nehmer treten oft nicht nach außen in Erscheinung. Die Sichtweise der Arbeitnehmer im FRA-Bericht „Schutz von Wanderarbeitnehmern vor Ausbeutung in der EU zeigt jedoch, wie ihre Ausbeutung zu den Lieferketten für die alltäglichen Güter und Dienstleistungen beiträgt, die wir für selbstverständlich halten – von unseren Lebensmitteln bis zu unserer Kleidung.

Aus dem Bericht geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihren Job durch Mundpropaganda finden, aber letztlich unter „Bedingungen wie im Konzentrationslager“ arbeiten, wo „sie uns wie Hunde, wie Sklaven halten“.

Forscher der FRA stellten fest, dass einige der ausgebeuteten Wanderarbeitnehmer in der EU

  • ganze 5 EUR Lohn pro Tag erhalten;
  • gezwungen sind, Schulden bei Menschenhändlern abzubezahlen, bevor sie selbst einen Cent verdienen;
  • an sieben Tagen die Woche insgesamt 92 Stunden ohne Urlaub oder Freizeit arbeiten müssen;
  • in Schiffscontainern ohne Wasser und Strom schlafen müssen;
  • von ihren Vorgesetzen rund um die Uhr per Videoüberwachung beobachtet werden;
  • Schlägen, Beleidigungen und der Androhung von noch mehr Gewalt ausgesetzt sind;
  • ohne Schutzbekleidung mit gefährlichen Chemikalien arbeiten müssen;
  • sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind oder Drogen transportieren müssen;
  • Drohungen mit Entlassung oder Deportation ausgesetzt sind, wenn sie nach ihrem Lohn fragen.

Der Bericht präsentiert 13 Maßnahmen, mit denen die EU-Organe und die Mitgliedstaaten die Ausbeutung beenden sollten:

  1. Beendigung betrügerischer oder irreführender Einstellungspraktiken
  2. Zusammenarbeit mit Europol, Internetdienstleistern und sozialen Medien, um gegen Websites mit Stellenangeboten vorzugehen, die von Menschenhändlern und ausbeuterischen Arbeitgebern genutzt werden
  3. Durchsetzung von Arbeitsgesetzen zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern in Bezug auf Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten
  4. Alle EU-Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, sollten das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren und Hausangestellte in nationale Gesetze einbeziehen, die sich aus der Arbeitszeitrichtlinie der EU ergeben.
  5. Sicherstellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer, einschließlich Saisonarbeitern und entsandten Arbeitnehmern, über angemessene Lebensstandards und faire Mietverträge verfügen und dass die Miete nicht automatisch vom Lohn abgezogen wird, wenn die Unterkunft vom Arbeitgeber bereitgestellt wird
  6. Einbeziehung des Problems der Ausbeutung der Arbeitskraft in den strategischen Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bis 2020
  7. Einbeziehung von Hausangestellten in die EU-Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  8. Bereitstellung von Schulungsmaßnahmen und ausreichenden Ressourcen für Rechts-, Aufsichts- und Überwachungseinrichtungen, damit dieses die Ausbeutung der Arbeitskraft aufdecken und bekämpfen können
  9. Entwicklung reglementierter und zielgerichteter Programme zur Arbeitsmigration, um Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen
  10.  Reduzierung der Abhängigkeit der Arbeitnehmerinnen und -nehmern von Arbeitgebern, indem beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa ausgestellt werden, die nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden sind
  11. Schaffung von Möglichkeiten für Saisonarbeitnehmerinnen und -nehmer, ihre Arbeitgeber im Rahmen der EU-Richtlinie über Saisonarbeitnehmer mehr als einmal frei zu wechseln
  12. Aufklärung der Arbeitnehmerinnen und -nehmer über ihre Rechte in einer ihnen verständlichen Sprache
  13. Bereitstellung spezialisierter Hilfsdienste für alle Opfer von Straftaten, einschließlich Opfern massiver Ausbeutung der Arbeitskraft. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass Organisationen, die Opfer von Menschenhandel unterstützen, sich auch für die Opfer von Ausbeutung der Arbeitskraft einsetzen.

FRA-Direktor Michael O’Flaherty sagt: „Dieser Bericht zeigt, wie Ausbeutung oft mit falschen Versprechungen und Betrug beginnt, er beschreibt die extremen Bedingungen, die die ausgebeuteten Arbeitnehmer erdulden müssen, und zeigt auf, was die Ausbeutung begünstigt. Er beschreibt aber auch, was getan werden kann, um ausgebeuteten Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Indem wir auf dieses Problem aufmerksam machen, hoffen wir, die zuständigen nationalen Behörden und die Sozialpartner zu ermutigen, die Realität der massiven Ausbeutung der Arbeitskraft anzuerkennen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein Klima der Nulltoleranz zu schaffen.

Hinweise für die Re​daktion

Der Bericht stützt sich auf persönliche Befragungen und Fokusgruppen-Interviews mit 237 erwachsenen Arbeitnehmerinnen und -nehmern, die zwischen 2013 und 2017 Opfer einer massiven Ausbeutung der Arbeitskraft waren. Der Schwerpunkt liegt auf Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal und dem Vereinigten Königreich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642