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Migranten leiden weiterhin unter hartem Kurs in den Mitgliedstaaten

Laut dem aktuellen Bericht der FRA werden die Grundrechte von Migrantinnen und Migranten nach wie vor durch eine Verschärfung der nationalen Migrationspolitiken und -gesetze in Frage gestellt. Der Bericht verweist auf neue Probleme, die dadurch entstehen, dass die Unterstützung für Gesundheitsversorgung und Unterkünfte zurückgefahren wird, sowie auf bestehende Probleme im Zusammenhang mit Überbelegung und Asylverfahren.

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In dem Bericht wird erneut auf Beispiele hingewiesen, wie sich in einigen Mitgliedstaaten die Haltung gegenüber Asylsuchenden und Migranten verändert, was sich negativ auf das Leben der Migranten auswirkt.

So hat das dänische Parlament einen Gesetzesvorschlag angenommen, wonach Flüchtlinge und ihre Familienmitglieder nur noch vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen erhalten. Der Vorschlag sieht ferner vor, die Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen, die für Familienzusammenführungen ausgestellt werden, zu begrenzen, wenn die Anzahl der Asylanträge in Dänemark innerhalb kurzer Zeit erheblich zunimmt. Die Sanktionen für abgelehnte Asylbewerber, die sich nicht in der vorgesehenen Einrichtung aufhalten, werden verschärft, was in einigen Fällen zu Inhaftierungen von 40 Tagen führen wird.

In Griechenland erhalten einige Personen, denen vor dem 31. Juli 2017 der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, keine Wohnungsbeihilfen mehr. Dies könnte zu einem Anstieg der Obdachlosigkeit führen und den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen, etwa der kontinuierlichen Schulbildung von Kindern, behindern.

In Deutschland weigern sich Sozialdienste, Krankenhäuser für die Notfallbehandlung irregulärer Migranten zu entschädigen. In einigen Fällen hängt der Zugang zur Gesundheitsversorgung vom Ausgang der Asylverfahren ab. Darüber hinaus wurde berichtet, dass Asylsuchende im Durchschnitt mehr als sieben Monate auf psychotherapeutische Behandlung warten mussten und Anfang 2019 45 % der Anträge auf psychotherapeutische Behandlung abgelehnt wurden (2018: 35 %).

In Österreich gibt es neue verschärfte Asylvorschläge, die unter anderem Folgendes vorsehen: Unterbringung in Ausreisezentren während der Aufnahme; Ausgangssperren; 20 Tage für Asylverfahren, wodurch die ordnungsgemäße Prüfung von Anträgen behindert werden kann; Entzug des Asylrechts bei bestimmten Straftaten; Sicherheitsverwahrung für einige Asylsuchende.

Die Lebensbedingungen der Migranten sind nach wie vor ein Problem. Besonders akut ist dies in den Migrations-Hotspots auf den griechischen Inseln, wo beispielsweise im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos die Anzahl der Menschen die Kapazität des Zentrums um das Fünffache übersteigt. In Serbien ist die Überbelegung ebenfalls besorgniserregend. In Frankreich verschlechtern sich die Lebensbedingungen der Menschen, die sich in informellen Lagern im Norden Frankreichs und in Paris aufhalten, was zu gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen führt.

In verschiedenen Mitgliedstaaten wie Kroatien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien stellen Verzögerungen bei Asylverfahren weiterhin ein Problem dar. So mussten Asylsuchende in den Niederlanden 16 Monate warten, bis ihr Asylverfahren im Januar 2019 eingeleitet wurde; in der ersten Jahreshälfte 2019 könnte sich die Dauer auf 24 Monate erhöhen.

In Österreich gibt die Qualität der Asylentscheidungen in zweiter Instanz weiterhin Anlass zur Besorgnis, und das Recht auf Anhörung ist nicht immer gewährleistet. In Nordmazedonien werden aufgrund ineffektiver Asylverfahren nur selten positive Entscheidungen getroffen, und die jeweiligen Umstände der Antragsteller werden häufig nicht geprüft. So wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 keine positiven Asylentscheidungen getroffen.

Auch in Polen wurden schlechte Verfahren gemeldet. Viele Asylsuchende und andere Migranten werden aufgrund schlechter Identifikations- und Vermittlungssysteme letztlich in Gewahrsam genommen, obwohl Opfer von Gewalt nach dem polnischen Einwanderungs- und Asylrechtrecht nicht festgehalten werden sollten.

 

Die FRA erhebt Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme verzeichnen. Der vorliegende Bericht deckt 15 EU-Mitgliedstaaten sowie die zwei Kandidatenländer Nordmazedonien und Serbien ab. Die berücksichtigten EU-Mitgliedstaaten sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.