Aktuelle Nachricht

Rückführung von Migrantinnen und Migranten: Das Kindeswohl hat Vorrang

Im vergangenen Jahr haben fast 20 000 unbegleitete Minderjährige in der EU Asyl beantragt. Doch nicht alle können bleiben. Mit ihrem neuesten Fokuspapier gibt die FRA den nationalen Behörden Leitlinien an die Hand, die sie dabei unterstützen sollen, im Einklang mit dem EU- und Völkerrecht zu entscheiden, ob unbegleitete Minderjährige in ihre Heimatländer zurückgeführt werden sollen.

In dem Fokuspapier „Rückführung unbegleiteter Minderjähriger: Grundrechtserwägungen“ wird die Situation von Minderjährigen untersucht, die nicht von einem Elternteil oder Sorgeberechtigten begleitet werden und möglicherweise zurückgeführt werden sollen.

Das Papier stellt dar, wie einige Mitgliedstaaten unbegleiteten Minderjährigen die gesetzliche Möglichkeit einräumen, im Land zu bleiben. In anderen Mitgliedstaaten ermöglichen die Vorschriften zwar eine erzwungene Rückkehr, doch in der Praxis bleiben unbegleitete Minderjährige im Land. Darüber hinaus geht aus dem Papier hervor, dass die meisten rückkehrenden Minderjährigen freiwillig zurückreisen. Acht EU-Mitgliedstaaten haben jedoch die Rückkehr von Minderjährigen erzwungen.

In dem Papier wird verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen stets das Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen vor dem Hintergrund des EU- und Völkerrechts zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Zuerkennungen des Bleiberechts als auch für Verpflichtungen zur Rückreise.

Kinderschutzdienste sollten während des gesamten Verfahrens – von der Beurteilung des Kindeswohls bis zur Bestimmung eines Vormunds – eine entscheidende Rolle spielen. Dazu gehört in Fällen, in denen das Kind bleiben kann, auch die fortlaufende Überwachung der Situation und Entwicklung des Minderjährigen. Um die Integration zu fördern, sollten die Behörden auch dafür sorgen, dass die Minderjährigen die maßgeblichen Unterlagen erhalten, die ihnen einen rechtmäßigen Aufenthalt und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung ermöglichen.

Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten zur Rückkehr verpflichtete Minderjährige beraten, um sicherzustellen, dass sie wirksame Unterstützung erhalten.

Wenn Mitgliedstaaten beschließen, Minderjährige zurückzuführen, sollten sie sie auch auf sichere, kind- bzw. altersgerechte und geschlechtsspezifische Weise informieren.

Zudem sollten sie dafür sorgen, dass unbegleitete Minderjährige nicht im Rahmen gemeinsamer Rückführungsaktionen zurückgeführt werden. Dies wirkt einer Traumatisierung der Kinder oder Jugendlichen entgegen, die entstehen kann, wenn sie sehen, wie andere Personen unter Anwendung von Zwangsmitteln zurückgeführt werden.

Nach der Ankunft sollten die Kinderschutzbehörden in dem EU-Mitgliedstaat und im Bestimmungsland zusammenarbeiten, um die Wiedereingliederung des Minderjährigen in die Gesellschaft zu begleiten.