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Die EU-Agenturen für Rechte und Gleichstellung: Wir müssen mehr tun, um häuslicher Gewalt ein Ende zu setzen

Woman sitting alone in a living room by a sofa
© Copyright Laura Dodsworth
Die Polizei, Frauenhäuser und Nichtregierungsorganisationen berichten seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus von einem drastischen Anstieg der häuslichen Gewalt, vor allem der Gewalt gegen Frauen. Die Pandemie hat gezeigt, wie verbreitet diese schweren Menschenrechtsverletzungen sind und dass die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung noch immer nicht ausreichen. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) fordern die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Coronavirus-Pandemie als Gelegenheit zu nutzen, ihre Bemühungen um einen wirksamen Schutz der Rechte von Frauen zu verstärken.

„Kein Land in Europa hat die Gleichstellung der Geschlechter erreicht – die Verbreitung häuslicher Gewalt ist ein trauriges Zeichen dafür“, so Carlien Scheele, Direktorin des EIGE. „Da Gewalt durch den Partner jedoch in vielen Fällen nicht angezeigt wird, kennen wir das Gesamtbild nicht. Die Regierungen müssen deutlich machen, dass Gewalt keine Privatangelegenheit ist, und dafür sorgen, dass Polizei, Justiz und Gesundheitswesen zusammenarbeiten können, um den Opfern zu helfen.

Auch ohne die Coronavirus-Pandemie ist eine von fünf Frauen in der EU in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt geworden. Frauen in Haushalten, die nur schwer über die Runden kommen, sind sogar noch stärker gefährdet“, ergänzt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty, und verweist auf eine von der FRA durchgeführte Erhebung. „Der aktuelle Anstieg der häuslichen Gewalt verdeutlicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um Frauen in dieser Krise zu schützen, und auch nach der Krise ihre Maßnahmen verstärken müssen, um der Gewalt gegen Frauen ein für alle Mal ein Ende zu setzen."

Da in den meisten Ländern Europas weiterhin Ausgangsbeschränkungen und Quarantänen bestehen, sind Frauen einem höheren Risiko häuslicher Gewalt ausgesetzt.

Die Gefahr ist real. Einer Studie über Tötungsdelikte zufolge werden 64 % aller Tötungsdelikte an Frauen weltweit vom Partner oder einem Familienmitglied verübt.

Viele EU-Staaten haben schnell reagiert und z. B. Beratungsangebote geschaffen, Hotelzimmer für Opfer bereitgestellt, Sensibilisierungskampagnen durchgeführt oder Hotline-Nummern bekannt gemacht.

Das EIGE und die FRA begrüßen diese Maßnahmen. Das Ausmaß der Maßnahmen, die zum Schutz der Opfer erforderlich sind, hat jedoch gezeigt, dass die Unterstützungsmaßnahmen selbst in normalen Zeiten unzureichend sind. So ist die Zahl der in Frauenhäusern verfügbaren Plätze nur halb so groß, wie es das Übereinkommen von Istanbul vorsieht. Dieses Übereinkommen wurde von 21 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und auch die EU hat sich verpflichtet, dem Übereinkommen beizutreten.

Das Ende der Ausgangsbeschränkungen wird ebenfalls neue Herausforderungen mit sich bringen. Finanzielle Unsicherheit aufgrund von Einkommens- oder Arbeitsplatzverlust sowie die drohende Rezession können zusätzliche Auslöser für Gewalt sein und es den Opfern erschweren, einen gewalttätigen Partner zu verlassen. Die frühere Erhebung der FRA zeigt, dass 30 % der Frauen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, Gewalt durch ihren Partner erlitten haben, im Vergleich zu 18 % der Frauen, die keine Geldprobleme haben.

Das verdeutlicht, dass die EU dauerhafte Strukturen schaffen muss, um der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen. Die COVID-19-Krise bietet die Gelegenheit, unsere Anstrengungen zu verstärken – wir müssen sie ergreifen.

Das EIGE und die FRA fordern die EU und die Mitgliedstaaten auf, folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen:

  • EU-Länder, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben oder ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht vollständig an die Anforderungen angepasst haben, sollten dies rasch tun. Dies würde beispielsweise Eilschutzanordnungen erleichtern. In Ländern, in denen diese Anordnungen bereits gesetzlich vorgesehen sind, sollte die Polizei häufiger davon Gebrauch machen.
  • Die Polizei, die Justiz und das Gesundheitswesen in den EU-Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, um das Risiko von Gewalt gegen Frauen zu bewältigen. Die Fachkräfte in diesen Bereichen sollten angemessen ausgestattet und geschult werden, um auf solche Fälle reagieren zu können.
  • Die Datenerhebung über Gewalt gegen Frauen sollte zwischen den EU-Mitgliedstaaten harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass das Phänomen korrekt bewertet und angegangen werden kann.
  • Angesichts der zahlreichen positiven Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf nationaler Ebene sollte die EU den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten koordinieren.
  • In vielen EU-Ländern gibt es Legaldefinitionen für Hassdelikte (z. B. gegen ethnische und sexuelle Minderheiten). Es sollte eine praktikable Legaldefinition des Begriffs „Femizid“ in Betracht gezogen werden, um die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts zu bezeichnen.
  • Wir unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission, Gewalt gegen Frauen in das im EU-Vertrag festgelegte EU-Straftatenverzeichnis aufzunehmen. Dadurch würden der strukturelle Charakter der Gewalt gegen Frauen anerkannt und gemeinsame Anstrengungen zu ihrer Beseitigung angestoßen.

Solange Frauen Gewalt ausgesetzt sind, wird die Gleichstellung der Geschlechter unmöglich sein. Und solange es keine Gleichstellung der Geschlechter gibt, wird die Gewalt gegen Frauen anhalten.

Wir müssen zusammenarbeiten, um der Gewalt gegen Frauen ein für alle Mal ein Ende zu setzen.

 

Carlien Scheele

Michael O’Flaherty

Direktorin

Direktor

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte