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Die Grundrechte von Flüchtlingen und Migranten an den europäischen Grenzen

Feet standing of EU flag on pavement
robsonphoto © adobestock.com, 2020
Während der letzten Wochen haben Staaten in Europa Grenzschutzmaßnahmen ergriffen, um den Herausforderungen in Bezug auf die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit zu begegnen. Die Staaten haben diese Maßnahmen auch ergriffen, um die Verbreitung des COVID-19-Virus in Europa einzudämmen. All diese Maßnahmen können sich auf die Menschenrechte auswirken, so die FRA und der Sonderbeauftragte für Migration und Flüchtlinge des Europarats in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Staaten haben das Recht, die Einreise von Nichtstaatsangehörigen in ihr Staatsgebiet zu kontrollieren. Zwar müssen sie ihre Außengrenzen sowie die öffentliche Ordnung und Gesundheit schützen, gleichzeitig haben sie aber auch die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen.

Um die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten des Europarats bei diesen Aufgaben zu unterstützen, veröffentlichen die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Sonderbeauftragte für Migration und Flüchtlinge des Europarats eine Stellungnahme, in der die an den Grenzen der Mitgliedstaaten geltenden Grundrechtsgarantien dargelegt werden.

Diese Garantien ergeben sich aus EU-Rechtsvorschriften und Rechtsinstrumenten des Europarats, da sie an den EU-Außengrenzen gelten, und angesichts der Tatsache, dass die einschlägigen Instrumente des Europarats auf alle Grenzen anwendbar sind.

Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen Fragen wie z. B.:

1)   Welche Pflichten haben die Mitgliedstaaten beim Schutz ihrer Außengrenzen?

2)   Welche Rechtsmittel sollten im Falle einer exzessiven Gewaltanwendung an den Grenzen vorgesehen sein?

3)   Welche Regeln gelten, wenn Menschen Grenzen illegal überqueren?

4)   Kann der Zugang zu Asylverfahren ausgesetzt werden?

5)   Wie kann der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten werden?

6)   Was kann getan werden, um den schutzbedürftigsten Menschen, insbesondere unbegleiteten Kindern, zu helfen?

Nähere Informationen finden Sie im Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration, das gemeinsam von der FRA und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfasst wurde und in 23 Sprachen vorliegt.

Zwar erkennt die FRA die Verpflichtung der Staaten an, die öffentliche Gesundheit während des COVID-19-Ausbruchs zu schützen, ebenso wie die Garantien der Europäischen Kommission in ihren Leitlinien zu dem Thema, gleichzeitig führt sie jedoch auch eine rasche Untersuchung durch, die sich auf die Auswirkungen der Pandemiereaktionen auf die Menschenrechte konzentriert. Der Bericht deckt alle EU-Mitgliedstaaten ab und wird Anfang April veröffentlicht.

Gleichzeitig erklärte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats, dass Schutzmaßnahmen niemals zur Misshandlung von Personen, denen ihre Freiheit entzogen wurde, führen darf. Die Staaten sollten den Zugang von Überwachungsgremien zu sämtlichen Orten der Freiheitsentziehung, auch zu Orten, an denen Menschen unter Quarantäne sind, weiterhin garantieren.