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Migration: COVID-19 verursacht weiterhin Probleme für Migrantinnen und Migranten und hindert Minderjährige am Bildungserwerb

CVID-19 Mouth swab
Lubo Ivanko © adobestock.com, 2020
Beschränkungen für Migrantinnen und Migranten, Schwierigkeiten beim Zugang zu Asylverfahren oder bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der EU sowie der Mangel an Informationen sind einige der wichtigsten Probleme, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem aktuellen vierteljährlichen Bericht über Migration aufführt. Darüber hinaus führen das Fehlen von Online-Lerninstrumenten und stabilen Internetverbindungen dazu, dass viele minderjährige Asylsuchende keinen Zugang zur Bildung haben.

Situation an der Grenze

Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchende sehen sich nach wie vor mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie versuchen, in die EU einzureisen. In vielen Ländern bleiben Häfen geschlossen, es bestehen immer noch viele Beschränkungen und einige Länder verlangen von allen Drittstaatsangehörigen bei der Ankunft einen Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder, dass diese sich in Quarantäne begeben – eine Anforderung, die viele Menschen, die in der EU Sicherheit suchen, nicht erfüllen können. Die Zahl der Vorwürfe über Zurückweisungen an den Grenzen, die gegen die Schengen-Vorschriften der EU verstoßen, ist gestiegen.

Ein neues Gesetz in Ungarn sieht vor, dass Personen, die die ungarische Grenze unrechtmäßig überschreiten und angeben, Asyl beantragen zu wollen, unverzüglich aus dem Hoheitsgebiet abgeschoben werden. Mit einem entsprechenden Mandat ausgestattete internationale und regionale Gremien werden die Vereinbarkeit dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen mit der EU-Grundrechtecharta, den Asylbestimmungen der EU und dem internationalen Flüchtlingsrecht prüfen.

Asylverfahren und Aufenthaltstitel

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus führten im April 2020 zu einem Rückgang der Asylanträge um 90 %, dem niedrigsten Wert seit 2008. Zwar werden die Asylverfahren in vielen Ländern allmählich wieder aufgenommen, doch gibt es nach wie vor Probleme. Der Zugang zu Informationen bleibt in zahlreichen Ländern problematisch.

Mehrere Länder (z. B. Kroatien, Griechenland, Italien, Frankreich, Ungarn) gestatten es bestimmten Drittstaatsangehörigen, bis zum Ende der Pandemie legal im Land zu bleiben.

Einige Länder (Italien, Polen, Spanien) führen eine befristete Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige ein, die in der Landwirtschaft, in der Pflege oder im Gastgewerbe tätig sind.

Situation in den Aufnahmeeinrichtungen

Die Beschränkungen und Quarantänevorschriften in Aufnahmezentren sind häufig strenger als die Corona-Beschränkungen für die allgemeine Bevölkerung.

Viele Neuankömmlinge werden überhaupt nicht oder mit Verzögerungen registriert. Der Zugang zu Rechtsbeistand ist eingeschränkt.

In vielen Ländern können Menschen, die die Aufnahmeeinrichtungen verlassen sollten, solange bleiben, bis die Pandemie vorüber ist. In anderen Ländern sind abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder sogar anerkannte Flüchtlinge obdachlos geworden.

Schutz von Minderjährigen

Aufgrund der Pandemie haben viele minderjährige Asylsuchende keinen Zugang zu Bildung. In zahlreichen Zentren fehlt es an Online-Lerninstrumenten oder einer stabilen WLAN-Verbindung, auf die sie zugreifen könnten.

Gewahrsam und Rückkehr

In vielen Ländern haben die Behörden Häftlinge aus der Abschiebungshaft entlassen. Zudem werden die meisten Abschiebungen aufgrund der Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ausgesetzt.

Hintergrund:

Dieser aktuelle vierteljährliche Bericht über Migration bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020. Darüber hinaus befasst sich der erste Abschnitt des Berichts mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Die FRA erhebt seit September 2015 regelmäßig Daten zu Migration.

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