Die derzeit von den Regierungen eingeführten teilweisen oder vollständigen Ausgangsbeschränkungen betreffen nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation mehr als 80 % der weltweiten Erwerbsbevölkerung.
Im ersten FRA-Bulletin zu COVID-19 werden die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Grundrechte untersucht.
Darin wird darauf hingewiesen, dass die Ausgangsbeschränkungen unmittelbare Auswirkungen auf die meisten Wirtschaftszweige haben, da Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nach Hause schicken. Einige Sektoren wie die Gastronomie und die Tourismusbranche sind besonders stark betroffen.
Einige Arbeitnehmer können von zu Hause aus arbeiten. Für viele Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich – z. B. Fabrikarbeiter, Kellner und Rezeptionisten – ist dies jedoch nicht möglich.
Da viele große und kleine Unternehmen die Krise wahrscheinlich nicht überstehen werden, befürchten Experten, dass die Arbeitslosigkeit weiter stark ansteigt.
Arbeitgeber könnten Rechte umgehen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Entlassung schützen und ihnen Anspruch auf Sozialversicherung und Sozialhilfe gewähren.
Arbeitnehmer, die vor der Pandemie in informellen Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren und nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und sozialer Absicherung hatten, sind jetzt besonders gefährdet.
Ohne Unterstützung besteht bei ihnen die große Gefahr, in Armut zu geraten. Darüber hinaus kann es schwieriger sein, wieder Arbeit zu finden, sobald sich die Volkswirtschaften erholen.
Für einige Arbeitnehmer kann das Recht, einer Tätigkeit nachzugehen, aufgrund der bestehenden Beschränkungen unverhältnismäßig stark beeinträchtigt werden. Dazu gehören Eltern von Kleinkindern und Alleinerziehende, Arbeitnehmer mit Gesundheitsproblemen und Behinderungen sowie Wanderarbeitnehmer, die zur Arbeit in der Landwirtschaft oder sozialen Betreuungstätigkeiten befördert werden müssen.
Bedenken gibt es auch hinsichtlich fairer und gerechter Arbeitsbedingungen. Zudem wurde berichtet, dass einige Arbeitgeber die Vorschriften der Regierung zur Eindämmung des Virus nicht befolgt und durch Nichteinhaltung der Vorschriften über die Abstandsregeln zwischen Personen ihre Arbeitnehmer dem Risiko einer Infektion ausgesetzt haben.
Einige Regierungen lockerten auch die Vorschriften über Arbeitszeitbeschränkungen oder setzten sie aus. Dies war auf den zusätzlichen Druck zurückzuführen, unter dem Sektoren wie das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Nahrungsmittelerzeugung und -verteilung standen, und erfolgte, um die Pandemie zu bekämpfen.
Im Gesundheitswesen und in Supermärkten kann dies Frauen unverhältnismäßig stark betreffen.
Wenn die Beteiligten zusammenarbeiten, können die politischen Entscheidungsträger Arbeitnehmern und Unternehmen unverzügliche Unterstützung zukommen lassen. Dies kann den Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten dabei helfen, die Rechte ihrer Arbeitnehmer und deren Arbeitsfähigkeit zu schützen.
Letztlich würde dies einer rascheren und nachhaltigeren Erholung zum Nutzen aller Menschen zugutekommen, sobald die Pandemie unter Kontrolle ist.
Einige Länder beginnen, die Isolation langsam aufzuheben, und lockern die Beschränkungen.
Die EU und die nationalen Regierungen einigten sich auf verschiedene Konjunkturpakete, um den unmittelbaren Bedarf von Unternehmen und Arbeitnehmern zu decken.
Die meisten Regierungen in der EU haben sich verpflichtet, einen Teil der Löhne der von der Pandemie betroffenen Arbeitnehmer zu zahlen. Darüber hinaus bieten sie zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Moratorien für Hypothekenzahlungen und Unterstützung für Mieter an.
Ferner haben die Regierungen eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen zur Unterstützung von Risikogruppen und Selbstständigen ergriffen.
Die Europäische Kommission arbeitet an einer Reihe EU-weiter Maßnahmen, um die nationalen Regierungen dabei zu unterstützen, auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzugehen, nachdem die Regierungen den Ausbruch eingedämmt haben.
Durch die Zusammenarbeit können die Volkswirtschaften wieder angekurbelt werden, und Europa kann neue Arbeitsplätze und Chancen für seine Arbeitnehmer schaffen.
Das nächste FRA-Bulletin zu COVID-19 soll Ende Mai erscheinen.