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Suche und Rettung von Migrantinnen und Migranten im Mittelmeer – neueste Informationen

Lifejacket at sea
songpholt © adobestock.com, 2020
Nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration starben 2019 durchschnittlich fünf Menschen pro Tag bei dem Versuch, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Im Vorfeld des Weltflüchtlingstages wies die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) auf die anhaltenden Schwierigkeiten hin, die bei den Rettungsbemühungen der Zivilgesellschaft im Mittelmeerraum auftreten und die sich durch die COVID19-Pandemie noch weiter verstärkt haben.

Seit 2018 haben Behörden in einigen EU-Mitgliedstaaten restriktive Maßnahmen in Bezug auf Rettungsschiffe der Zivilgesellschaft eingeführt.

Die Zivilgesellschaft versucht, zur Rettung von Migrantinnen und Migranten in Seenot beizutragen. In vielen Fällen waren diese von Schmugglern und Menschenhändlerinnen und Menschenhändlern in überfüllten oder nicht seetüchtigen Booten aufs Meer geschickt worden.

Die neuesten Informationen der FRA erwähnen drei zusätzliche Rettungsschiffe und ein Aufklärungsflugzeug erwähnt, die die Bemühungen der Zivilgesellschaft im vergangenen Jahr unterstützt wurden. Insgesamt hat sich die Rettungskapazität jedoch aus verschiedenen Gründen deutlich verringert.

Die Informationen verweisen auch auf rund 10 neue Verwaltungs- und Strafverfahren von EU-Mitgliedstaaten gegen Besatzungsmitglieder oder Schiffe seit Juni 2019. Damit steigt die Gesamtzahl der Gerichtsverfahren seit 2017 auf über 40. In einigen Fällen haben EU-Mitgliedstaaten Schiffe beschlagnahmt. In anderen hielten sie Rettungsschiffe in Häfen wegen technischen Schwierigkeiten oder Beflaggungsproblemen fest.

Durch die Pandemie wurden die Such- und Rettungsarbeiten weiter eingeschränkt. Italienische und maltesische Häfen wurden geschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Da die Schiffe der Nichtregierungsorganisationen nicht fahren konnten, übernahmen staatliche Schiffe und Handelsschiffe einige Rettungseinsätze.

Einige EU-Mitgliedsstaaten haben vor Kurzem Migrantinnen und Migranten auf Touristenschiffen über einen Monat lang unter Quarantäne gestellt, das heißt, länger als die erforderlichen 14 Tage.

Seit Anfang Juni 2020, als die Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID19 gelockert wurden, sind von 15 Booten und zwei Aufklärungsflugzeugen drei wieder im Einsatz. Die restlichen verbleiben in den Häfen.

Mit diesen neuesten Informationen wird eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen ab 2017 bis zum 15. Juni 2020 bereitgestellt, einschließlich laufender und abgeschlossener Gerichtsverfahren.

Die FRA wird die künftigen Entwicklungen weiter verfolgen und darüber in ihren vierteljährlichen Bulletins über Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit Migration berichten. In den Bulletins wird über 17 EU-Mitgliedstaaten sowie Serbien und Nordmazedonien berichtet.