„Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Rechte gegenüber ausbeuterischen Arbeitgebern geltend zu machen. Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation sind keine Ausnahme“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die EU-Vorschriften schützen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gerechtigkeit zu erlangen. Die EU-Länder müssen ihre Anstrengungen verstärken, um irreguläre Migrantinnen und Migranten vor Arbeitsausbeutung zu schützen, Opfer zu entschädigen und sicherzustellen, dass Arbeitgeber alle fälligen Löhne zahlen, insbesondere jetzt während der Pandemie.“
Der neueste Bericht der FRA untersucht, wie die Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber irreguläre Migrantinnen und Migranten vor Ausbeutung schützt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die EU-Länder die Richtlinie anwenden, um ausgebeutete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, Gerechtigkeit zu erlangen. Der Bericht zeigt Defizite bei der Umsetzung auf und macht Vorschläge für die EU-Länder:
Die EU-Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber zielt darauf ab, die Beschäftigung irregulärer Migrantinnen und Migranten durch Arbeitgeber zu unterbinden. Sie schützt auch irreguläre Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, indem sie sicherstellt, dass diese ausstehende Löhne von ihren Arbeitgebern erhalten, und indem sie Beschwerden erleichtert und das Recht unterstreicht, dass Migrantinnen und Migranten nicht besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt werden dürfen.
Die Richtlinie trat 2009 in Kraft. Sie gilt für alle EU-Länder mit Ausnahme Dänemarks und Irlands.
Die Forschungsarbeiten stützten sich auf rechtliche Analysen und Informationen von nationalen Behörden, Gerichten sowie Hilfsorganisationen für irreguläre Migrantinnen und Migranten und Opfer.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653