„Alle Angeklagten haben das Recht, als unschuldig zu gelten, bis ein unabhängiges Gericht sie für schuldig erklärt. Doch unsere unbewussten Vorurteile und das, was wir sehen oder lesen, kann die Art und Weise, wie wir Schuld wahrnehmen, beeinflussen“, erklärt FRA-Direktor Michael O’Flaherty: „Die EU-Länder brauchen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte aller Angeklagten auf ein faires Verfahren und auf einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz.“
In ihrem Bericht „Presumption of innocence and related rights – Professional perspectives“ (Unschuldsvermutung und damit verbundene Rechte – die Sicht von Fachleuten) beleuchtet die FRA die Frage, wie die EU-Länder die Rechte auf Unschuldsvermutung, auf Aussageverweigerung und auf Anwesenheit im Verfahren in der Praxis anwenden. Die FRA zeigt Probleme beim Schutz dieser Rechte auf und fordert die EU-Länder auf,
Der Bericht beleuchtet die Praktiken in neun EU-Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Rechtstraditionen: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Portugal und Zypern.
Die Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 123 Strafverteidigerinnen und -verteidigern, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und -anwälten, Polizeibeamten und Journalistinnen und Journalisten in diesen Ländern.
Heute legt die Europäische Kommission auch ihren Umsetzungsbericht der Richtlinie 2016/343 über die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vor.
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