Aus der 2020 durchgeführten Erhebung zu Grundrechten der FRA geht hervor, dass viele Europäer nicht bereit sind, Daten weiterzugeben, die sie persönlich betreffen. Vier von zehn Personen sprechen sich gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an private Unternehmen aus. Jeder Vierte weiß nicht, wie die Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre auf seinen mobilen Apps überprüft werden können.
Als die Regierungen in der gesamten EU damit begannen, auf breiter Ebene COVID-19-Apps zur Überwachung der Ausbreitung des Coronavirus einzuführen, wurden Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes laut.
Diese Bedenken gelten auch in Bezug auf die künstliche Intelligenz (KI). Viele Unternehmen, die KI nutzen oder die sich mit dem Gedanken tragen, KI einzusetzen, sind sich nicht vollständig darüber im Klaren, inwiefern dabei die Rechte der Menschen berührt werden. Sie können nicht erklären, wie ihre Algorithmen die Daten der Menschen verwenden, oder wissen nicht genau, welche Regelnhierbei gelten. Dies sind einige der wichtigsten Ergebnisse des neuen Berichts der FRA über KI.
Die angekündigten Rechtsvorschriften der EU zur Regelung von KI könnten mehr Schutzgarantien bieten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei KI-Technologien alle Grundrechte, auch der Datenschutz, gewahrt werden. Sie müssen zudem klarstellen, inwiefern die Datenschutzbestimmungen auf KI Anwendung finden.
Die Notwendigkeit, für mehr Klarheit zu sorgen und wirksame Datenschutzgarantien zu haben, nimmt in dem Maße zu, da immer mehr Wirtschaftszweige und Technologien Daten nutzen.
Die Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2020 ergab jedoch, dass es beim Datenschutz in der gesamten EU nach wie vor Unterschiede gibt. Hinzu kommt, dass es den Datenschutzbehörden an angemessenen Ressourcen für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Aufgaben fehlt.
Dies macht deutlich, wie viel noch zu tun ist. Es ist dringend erforderlich, das Bewusstsein für die bestehenden Regeln und Instrumente zu schärfen, den Datenschutzbehörden ausreichende Fachkenntnisse und Ressourcen bereitzustellen und sicherzustellen, dass bei allen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU wirksame Garantien berücksichtigt werden.