Alle Menschen, die in die EU einreisen, sind mit Würde zu behandeln. Dies gilt vom ersten Kontakt mit den Behörden bis hin zu den Bedingungen in den Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen. Der Grundsatz der menschenwürdigen Behandlung gilt auch bei der Bearbeitung von Anträgen, Verweisen an zweite Kontrolllinien oder Rückführungen an den Grenzen sowie den Zugang zur Justiz.
Darüber hinaus benötigen die Behörden Verfahren, die den respektvollen Umgang mit hohen Zahlen von Neuankömmlingen ermöglichen.
Die EU-Länder sollten geeignete Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte an den EU-Grenzen einrichten. Damit diese Mechanismen wirksam sein können, hat die FRA in ihren neuesten Leitlinien acht Schlüsselanforderungen an nationale Überwachungsstellen vorgestellt. Nationale Überwachungsstellen sollten
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Überwachung der Grundrechte an den EU-Außengrenzen vorgeschlagen. Dazu gehört auch die Einrichtung nationaler Systeme zur Überwachung der Grundrechte.
Die Kommission forderte die FRA auf, Leitlinien für die EU-Länder auszuarbeiten, wie solche Systeme am besten eingerichtet werden können.