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Welches sind die wichtigsten Grundrechtsrisiken an den Grenzen zwischen der EU und der Ukraine?

People at Ukrainian border crossing
Erhöhte Gefahr des Menschenhandels, Diskriminierung und Rassismus sowie übermäßige Abhängigkeit von Freiwilligen. Dies sind einige der wichtigsten Grundrechtsfragen, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) an den Grenzkontrollstellen der EU mit der Ukraine festgestellt hat. Die FRA stieß auf eine überwältigende Unterstützung für alle, die vor dem Konflikt fliehen, betont jedoch, dass alle Akteure wachsam bleiben und aufkommende Probleme angehen müssen, damit die Rechte der Menschen gewahrt werden.

„Ich begrüße die aufrichtige Solidarität, die in ganz Europa den Menschen, die vor dem Konflikt in der Ukraine fliehen, entgegengebracht wird, sagte Michael O’Flaherty, Direktor der FRA. „Allerdings gibt es Gründe zur unmittelbaren Besorgnis, die dringend angegangen werden müssen, wie z. B. Vorwürfe der Diskriminierung und des Rassismus sowie die Gefahr des Menschenhandels. Darüber hinaus müssen die EU-Länder jetzt planen, wie sie den Bedürfnissen von Millionen von Menschen gerecht werden können, die möglicherweise kein Zuhause mehr haben, in das sie zurückkehren können.“

Der Kurzbericht der FRA „EU-Ukrainian border check points:First field observations“ fasst die Beobachtungen der FRA-Mitarbeiter an den ungarischen, polnischen, rumänischen und slowakischen Grenzen zur Ukraine und zur Republik Moldau zusammen. Darin werden die folgenden Punkte hervorgehoben:

  1. Überwältigende Unterstützung – Die FRA erlebte enorme Solidarität gegenüber den Menschen, die aus der Ukraine fliehen. Den Menschen wurde nicht nur die Einreise in die EU ermöglicht, sondern Beamte und Freiwillige leisteten auch freundliche Hilfe. Für die Zukunft sollten die Katastrophenschutzverfahren der EU die Behörden dabei unterstützen, Hilfe zu leisten und den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen.
  2. Diskriminierung und Rassismus – Obwohl die FRA bei ihren Besuchen vor Ort keine diskriminierenden oder rassistischen Handlungen beobachtet hat, ist sich die Agentur der zahlreichen Vorwürfe von Rassismus bewusst, von denen in den Medien berichtet wird. Diese sollten umgehend untersucht werden. Die Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass solche Handlungen nicht vorkommen, und die Zivilgesellschaft sollte ermutigt werden, Vorfälle zu melden.
  3. Hohe Gefahr des Menschenhandels – Die FRA beobachtete Personen, die Beförderung, Arbeit und Unterkunft anbieten. Die Agentur empfahl den zuständigen Behörden zusätzliche Bemühungen, um in einfacher und bedachter Sprache über die Risiken des Menschenhandels zu informieren. Die Menschen sollten bei der Passkontrolle auch mündlich gewarnt und darauf hingewiesen werden, dass sie nicht genehmigte Fahrten oder Unterkünfte nicht akzeptieren dürfen. Um die Gefahr des Menschenhandels zu vermeiden, sollten alle unbegleiteten Kinder unverzüglich in Schutzobhut genommen werden.
  4. Bildung – In einigen Ländern wurden Kinder sofort in den Klassen örtlicher Schulen untergebracht. Solche Initiativen sollten fortgesetzt und aufgegriffen werden. In Zukunft wird auch Sprachunterricht notwendig sein, damit die Kinder ihre Ausbildung fortsetzen können.
  5. Freiwillige – an einigen Orten sind humanitäre Hilfe, Rechtsbeistand oder Übersetzungsdienstleistungen stark von Freiwilligen und lokalen Gemeinschaften abhängig. Eine nachhaltige langfristige Lösung ist erforderlich, um Freiwillige zu unterstützen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu verbessern.

Während die meisten Menschen, die vor dem Konflikt fliehen, so schnell wie möglich in ihr Heimatland zurückkehren möchten, ist dies vielleicht nicht möglich, und ihr Aufenthalt in der EU könnte sich deutlich verlängern.

Die EU-Länder sollten daher mit der Vorausplanung beginnen. Dies erfordert umfangreiche Umsiedlungen innerhalb der EU sowie Integrationsmaßnahmen und -strategien auf EU-, nationaler und lokaler Ebene. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • die Auswirkungen psychologischer Traumata;
  • die besonderen Herausforderungen, vor denen die überwältigende Mehrheit der Neuankömmlinge, die Frauen sind – viele mit Säuglingen oder Kleinkindern, – beim Zugang zu Beschäftigung und Kinderbetreuung steht;
  • Familienzusammenführung;
  • die besonderen Bedürfnisse von Kindern;
  • Prävention und Kontrolle zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung.

Während der Besuche vor Ort in allen an die Ukraine und die Republik Moldau angrenzenden EU-Ländern beobachtete die FRA, wie diese Länder die Herausforderungen im Bereich der Grundrechte während dieser humanitären Krise angehen. Auf diese Weise kann die FRA ihre Beratung für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten anpassen.

Die FRA ist bereit, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die uneingeschränkte Achtung und den Schutz der Grundrechte zu unterstützen.