Im dritten Bulletin der FRA zum Thema „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine“ wird untersucht, wie die Grundrechte von Kindern, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind und nun in der EU leben, am besten geschützt werden können. Es wird beschrieben, welche Schritte in einigen Ländern unternommen wurden.
Darüber hinaus werden verschiedene Problembereiche hervorgehoben, wie z. B., wie Kinder im Auge behalten werden können, ihr Zugang zu Bildung und psychologischer Betreuung sowie die Situation von Kindern, die aus ukrainischen Einrichtungen evakuiert wurden.
Die EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz berechtigt all diejenigen, die aus der Ukraine in die EU kamen, sich hier niederzulassen und zu integrieren. Sie enthält spezifische Bestimmungen zum Schutz von Kindern, wie z. B. die Bereitstellung von medizinischer oder sonstiger notwendiger Hilfe für unbegleitete Kinder oder das Recht auf Bildung unter den gleichen Bedingungen wie für Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats.
Im Bulletin werden wichtige Bereiche genannt, die angegangen werden müssen, um Kinder besser zu schützen:
Während die Diskussionen über die Zukunft der Ukraine weitergehen, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten den Bedürfnissen der Kinder und dem, was letztlich dem Kindeswohl dient, um die Grundrechte und das Wohlergehen der Kinder zu schützen, besondere Aufmerksamkeit schenken.
Hierzu der FRA-Direktor Michael O’Flaherty:
„Viele dieser Kinder leben in andauernder Unsicherheit. In ihrem kurzen Leben haben sie eine weltweite Pandemie, die gewaltsame Invasion ihres Landes und eine Reise in ein neues Land erlebt. Sie wurden von ihren Familienangehörigen getrennt, mussten eine neue Sprache lernen, eine neue Kultur verstehen und neue Freunde finden, ohne zu wissen, wie lange diese schwierige Zeit dauern wird. Der weitere Weg muss im bestehenden EU- und internationalen Recht verankert sein, das uns alle bindet.“
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