Press Release

Opfer von Straftaten in Europa benötigen mehr Schutz und Unterstützung

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Laut einem neuen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) erhalten Opfer von Straftaten in der EU immer noch nicht die Unterstützung bzw. den Schutz, den sie benötigen. Maßnahmen, die zur Durchsetzung der Rechte der Opfer beitragen könnten, sind entweder nicht vorhanden oder werden nicht richtig eingesetzt. Am Europäischen Tag der Opfer von Straftaten fordert die FRA alle EU-Länder auf, Opfer besser zu schützen, zu unterstützen und das Anzeigen von Straftaten zu erleichtern.

„Immer noch fühlen sich zu viele Opfer von Straftaten nicht sicher oder sind nicht in der Lage, die Straftat anzuzeigen. Viele von ihnen werden nicht angemessen unterstützt und geschützt. Dies gilt insbesondere für Opfer häuslicher Gewalt, für Kinder oder Betroffene, die in geschlossenen Einrichtungen leben“, erklärt der Direktor der FRA Michael O’Flaherty. „Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass allen Opfern Gerechtigkeit zuteilwird und ihre Rechte uneingeschränkt gewahrt werden.“

In ihrem Bericht Underpinning victims’ rights (Stärkung der Rechte von Opfern) weist die FRA auf Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern hin – zwei Aspekte, die durch die EU-Opferschutzrichtlinie garantiert werden. Es wird hervorgehoben, was für einen auf die Opfer ausgerichteten Ansatz getan werden muss:

  • Effizientere Unterstützung der Opfer – Die Unterstützung der Opfer ist in einigen EU-Ländern unzureichend. Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass Opferschutzorganisationen ausreichende Unterstützung bieten. Diese Organisationen sollten über klar definierte Leistungsstandards verfügen, die überwacht werden sollten. Zudem sollten die EU-Länder umfassende Opferunterstützungsdienste anbieten, die auf die Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Opfern zugeschnitten sind.
  • Besserer Opferschutz – Opfer werden oft weiter traumatisiert, indem sie wiederholt über ihre Erfahrungen sprechen müssen, mit unsensiblen Bemerkungen konfrontiert oder ihren Tätern gegenübergestellt werden. Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass Polizeibeamte praktische Orientierungshilfen zum Schutz der Opfer vor wiederholter und sekundärer Viktimisierung erhalten.
  • Erleichterung der Anzeige von Straftaten – Zwei Drittel der Opfer zeigen Straftaten nicht an, wie frühere Untersuchungen der FRA zeigen. Die EU-Länder sollten die Möglichkeiten der Anzeige von Straftaten verbessern, insbesondere für Opfer häuslicher Gewalt, Opfer von Hassdelikten oder Opfer, die in geschlossenen Einrichtungen leben. Es ist unerlässlich, das Vertrauen in die Strafverfolgung zu stärken und alternative Möglichkeiten der Anzeigenerstattung zu schaffen, die von den Opfern systematisch genutzt werden können, wie z. B. die Anzeige durch Dritte.

In dem Bericht werden auch bewährte Verfahren aufgezeigt, die für andere Länder inspirierend sein können. Dazu gehören spezielle Möglichkeiten zum Schutz der Opfer vor sekundärer Viktimisierung während Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, beispielsweise die einmalige Aufzeichnung der Aussagen der Opfer zur späteren Verwendung vor Gericht, oder Akkreditierungssysteme für Opferschutzorganisationen.

Der Bericht deckt sämtliche EU-Länder ab. Er basiert auf Daten, die zwischen 2017 und 2019 erhoben wurden.

Weitere Auskünfte: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653