„Immer noch fühlen sich zu viele Opfer von Straftaten nicht sicher oder sind nicht in der Lage, die Straftat anzuzeigen. Viele von ihnen werden nicht angemessen unterstützt und geschützt. Dies gilt insbesondere für Opfer häuslicher Gewalt, für Kinder oder Betroffene, die in geschlossenen Einrichtungen leben“, erklärt der Direktor der FRA Michael O’Flaherty. „Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass allen Opfern Gerechtigkeit zuteilwird und ihre Rechte uneingeschränkt gewahrt werden.“
In ihrem Bericht Underpinning victims’ rights (Stärkung der Rechte von Opfern) weist die FRA auf Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern hin – zwei Aspekte, die durch die EU-Opferschutzrichtlinie garantiert werden. Es wird hervorgehoben, was für einen auf die Opfer ausgerichteten Ansatz getan werden muss:
In dem Bericht werden auch bewährte Verfahren aufgezeigt, die für andere Länder inspirierend sein können. Dazu gehören spezielle Möglichkeiten zum Schutz der Opfer vor sekundärer Viktimisierung während Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, beispielsweise die einmalige Aufzeichnung der Aussagen der Opfer zur späteren Verwendung vor Gericht, oder Akkreditierungssysteme für Opferschutzorganisationen.
Der Bericht deckt sämtliche EU-Länder ab. Er basiert auf Daten, die zwischen 2017 und 2019 erhoben wurden.
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