Die Alterung der Bevölkerung Europas nimmt stetig zu, während gleichzeitig unsere Gesellschaften zunehmend digitalisiert werden. Viele öffentliche Dienstleistungen sind online verfügbar, und zahlreiche weitere Dienste werden digitalisiert.
EU-Daten zeigen jedoch, dass nur jeder vierte EU-Bürger im Alter von 65 bis 74 Jahren zumindest über grundlegende digitale Kenntnisse verfügt. So können ältere Menschen in unseren digitalen Gesellschaften ihre Grundrechte verlieren, z. B. den Zugang zur Gesundheitsversorgung oder zu Renten.
Aus dem Bericht der FRA mit dem Titel „Grundrechte älterer Menschen: Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften“ geht hervor, dass in den Rechtsvorschriften der EU-Länder das Risiko der digitalen Ausgrenzung nicht immer anerkannt wird. Ebenso gehen die Rechtsvorschriften nicht auf die Hindernisse ein, mit denen ältere Menschen konfrontiert sein können.
Um den Zugang aller zu öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten, sollten die EU-Länder Folgendes sicherstellen:
- Gleicher Zugang – Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Renten oder Sozialleistungen ist ein Grundrecht. Da immer mehr dieser Dienstleistungen digitalisiert werden, sollten die Länder sicherstellen, dass ältere Menschen Zugang zu ihnen haben.
- Umfassende Teilhabe – Ältere Menschen werden nicht immer in die Gestaltung und Entwicklung digitaler Dienstleistungen einbezogen. Die EU-Länder sollten sicherstellen, dass ältere Menschen an der Gestaltung digitaler öffentlicher Dienstleistungen mitwirken, damit diese ihren Bedürfnissen gerecht werden.
- Neue digitale Fähigkeiten – Nicht jeder hat die notwendigen Fähigkeiten oder Ressourcen, um digitale Tools zu nutzen. Um digitale Ausgrenzung zu vermeiden, könnten die Länder EU-Mittel verwenden, um älteren Menschen dabei zu helfen, ihre digitale Kompetenz zu verbessern.
- Bekämpfung von Altersdiskriminierung – Altersdiskriminierung beeinträchtigt die Bereitschaft und Fähigkeit der Menschen, sich mit modernen Technologien auseinanderzusetzen. Die Länder sollten Peer-Learning und generationenübergreifende Schulungen fördern und altersdiskriminierende Sprache vermeiden.
- Inklusive Datenerhebung – Es liegen keine EU-weiten Daten über die digitale Kompetenz von Menschen über 74 Jahren vor, obwohl diese Gruppe bis 2050 20 % der EU-Bevölkerung ausmachen wird. Daten zu dieser Altersgruppe sollten systematisch erhoben werden.
Dieser Bericht stützte sich auf Daten von Eurostat und der FRA-Erhebung über Grundrechte.
Hierzu meint FRA-Direktor Michael O’Flaherty:
„Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ist ein Grundrecht. Der digitale Wandel birgt jedoch die Gefahr, dass ältere Menschen zurückgelassen werden. Wir müssen die digitale Kluft schließen, die digitale Kompetenz verbessern und sicherstellen, dass auch ältere Menschen von den technologischen Fortschritten profitieren können.
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