Der Schwerpunkt des aktuellen Berichts der Agentur Surveillance by intelligence services: fundamental rights safeguards and remedies in the EU – 2023 update (Überwachung durch Nachrichtendienste: Grundrechtsgarantien und Rechtsbehelfe in der EU – Aktualisierung 2023) liegt auf den Entwicklungen der Rechtsvorschriften über Nachrichtendienste in der EU seit 2017.
Diese Entwicklungen umfassen Folgendes:
- Aufsichtsorgane – es gibt jetzt 18 Sachverständigengremien, die die Arbeit der Nachrichtendienste in allen EU-Ländern kontrollieren (2017 waren es 16 in der EU-28). Der Bericht beschreibt fünf verschiedene Aufsichtsmodelle, die zeigen, dass die Systeme in der EU sehr unterschiedlich sind.
- Rechtsmittel – Der Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln bleibt für Menschen, die angeben, dass die Nachrichtendienste ihre Rechte verletzt haben, schwierig. Die EU-Datenschutzreform von 2016 hat die Beteiligung der nationalen Datenschutzbehörden geändert. Einige EU-Länder schränkten die Abhilfebefugnisse der Behörden ein, andere stärkten sie.
Wie 2017 vertritt die FRA die Auffassung, dass die EU-Länder die Rechte der Menschen achten und gleichzeitig die Öffentlichkeit vor Sicherheitsbedrohungen schützen müssen. Dies kann durch eine strenge Kontrolle und den Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erreicht werden.
Das Europäische Parlament ersuchte die FRA, Informationen über bestehende Modelle der Kontrolle der Nachrichtendienste und Abhilfemaßnahmen in der EU zu sammeln, um die Untersuchungen des PEGA-Ausschusses zu unterstützen.
Der PEGA-Ausschuss veröffentlichte seinen Bericht am 8. Mai. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich während der am 12. Juni beginnenden Plenarsitzung über den Text abstimmen.