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Grünfärberei bekämpfen, Verbraucher schützen

Industry smoking chimneys with forest overlay.
Grün? Kohlenstoffneutral? Viele dieser Aussagen beruhen nicht auf Fakten. Die Unternehmen benutzen sie, um Menschen zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zu bewegen, die möglicherweise nicht nachhaltig sind. Solche Grünfärberei-Praktiken können Verbraucher täuschen und der Umwelt schaden. In einem aktuellen Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) wird untersucht, was die EU und die Länder tun sollten, um Grünfärberei zu bekämpfen und die Verbraucher dabei zu unterstützen, fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen.

Einige Unternehmen verwenden irreführende Werbe- oder Marketingtaktiken, um ihre Umweltfreundlichkeit hervorzuheben. Die Beispiele reichen von der Verwendung von Produktnamen oder -etiketten, die natürlicher klingen, selbst wenn sie schädliche Chemikalien enthalten, bis hin zu Kampagnen, die umweltschädliche Unternehmen als umweltfreundlich darstellen.

Der Bericht der FRA „Enforcement consumer rights to combat greenwashing“ (Durchsetzung der Verbraucherrechte bei der Bekämpfung von Grünfärberei) weist auf Lücken in bestehenden Rechtsvorschriften und deren Anwendung hin. Er zeigt, wie ein Menschenrechtsansatz zur Bekämpfung von Grünfärberei beitragen kann:

  • Stärkung der Durchsetzung der Verbraucherrechte – Die Vorschriften sollten es Unternehmen erschweren, irreführende Umweltaussagen zu machen, und den Verbrauchern den Nachweis erleichtern, dass ein Unternehmen Grünfärberei betreibt. Geldbußen für irreführende Werbeaussagen sollten abschreckend wirken, um Unternehmen davon abzubringen, Verbraucher zu täuschen.
  • Bekräftigte Behauptungen – Behauptungen wie „CO2-reduziert“ oder „klimafreundlich“ sollten auf wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Behauptungen zu CO2-Neutralität und CO2-Ausgleich sollten untersagt oder eingeschränkt werden, wenn sie nicht durch eindeutige und überprüfbare Verpflichtungen gestützt werden.
  • Gewährleistung des Zugangs zu Informationen – Unternehmen sollten verpflichtet werden, Informationen über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen offenzulegen.
  • Verbesserung des Rechtsrahmens – Die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ermöglicht es den Behörden bereits, gegen irreführende Umweltaussagen vorzugehen. Bis vor Kurzem war Grünfärberei jedoch nicht ausdrücklich erfasst, so dass die Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wurde. Neue EU-Vorschriften über Umweltaussagen sollten für mehr Klarheit sorgen und klare Kriterien für Unternehmen festlegen, die Umweltaussagen treffen.
  • Vereinfachung des Aufsichtssystems – In einigen Ländern sind mehrere Behörden für die Überwachung unterschiedlicher Verbraucherrechte zuständig. Die EU sollte kohärentere Vorschriften einführen, um Verwirrung zu vermeiden und eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten.
  • Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Verbraucherschutzpolitik – Verbrauchergesetze sollten die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigen. Dies könnte die Aufnahme klarer Nachhaltigkeitskriterien in das Gewährleistungsrecht und eine transparente Produktkennzeichnung umfassen.
  • Erleichterung des Zugangs zu kollektiven Maßnahmen – in einigen Ländern gibt es Grenzen für die Fähigkeit der Zivilgesellschaft, Klagen einzureichen. Die Länder sollten es den Organisationen der Zivilgesellschaft erleichtern, mit kollektiven Maßnahmen gegen die wachsende Zahl von Umweltaussagen der Unternehmen vorzugehen.
  • Sensibilisierung und Bereitstellung von Orientierungshilfen – die Länder sollten Verbraucher sensibilisieren und Behörden, Richter und Rechtsanwälte zum Thema „Grünfärberei“ schulen. Außerdem sollten sie den Unternehmen Orientierungshilfen und Unterstützung bieten, um ihnen dabei zu helfen, ihre Umweltverpflichtungen zu erfüllen.
  • Befolgung von Vorschriften zur Sorgfaltspflicht und Berichterstattung – Gesetze zur Sorgfaltspflicht, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen schädliche Praktiken vermeiden, wie der Vorschlag der EU für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, könnten eine wichtige Rolle beim Schutz von Verbrauchern und Umwelt spielen.

Der Bericht untersucht die Gesetze in 10 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen und Portugal). Er enthält praktische Beispiele, zeigt Bereiche auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und bietet Lösungen, um bestehende Rechtslücken zu schließen.