Aktuelle Nachricht

Nationale Überwachungsmechanismen im Rahmen des Migrations- und Asylpakets der EU: Leitfaden für die EU-Mitgliedstaaten

In einem neuen Leitfaden der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird vorgeschlagen, wie die EU-Länder unabhängige nationale Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte beim Screening und in Asylverfahren an den Grenzen einrichten sollten.

Alle Menschen, die in die EU einreisen, sollten mit Würde behandelt werden, und ihre Grundrechte sollten geachtet werden.

Nach den neuen Asyl- und Migrationsvorschriften müssen die EU-Länder geeignete Mechanismen einrichten, um die Einhaltung der Grundrechte beim Screening von Neuankömmlingen und bei der Prüfung von Asylanträgen an den Außengrenzen der EU zu überwachen.

Nach diesen Vorschriften ist die FRA verpflichtet, den EU-Ländern allgemeine Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie sie dies am besten tun können. In ihrem neuesten Leitfaden zu nationalen unabhängigen Mechanismen formulierte die FRA die folgenden neun zentralen Aspekte:

  1. Unabhängigkeit – Autonomie und Unabhängigkeit von Behörden, die für das Asyl-, Grenz- und Migrationsmanagement zuständig sind.
  2. Anwendungsbereich – Überwachung aller Tätigkeiten und der Behandlung von Drittstaatsangehörigen beim Screening und bei der Prüfung von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen.
  3. Befugnisse – Ermächtigung, jederzeit und überall uneingeschränkt Kontrollen durchzuführen.
  4. Untersuchungen – Erfassung von mutmaßlichen Rechtsverletzungen und Bearbeitung von Beschwerden.
  5. Personalausstattung – angemessener Personalbestand, damit die Arbeit wirksam durchgeführt werden kann.
  6. Finanzen – angemessene Finanzmittel, damit die Aufgaben wirksam durchgeführt werden können.
  7. Rechenschaftspflicht – öffentliche Berichterstattung über den Umfang der Arbeit und Bereitstellung der wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen.
  8. Synergien – Abstimmung mit bestehenden Rechtsüberwachungsmechanismen.
  9. Zusammenarbeit – Zusammenarbeit mit anderen Migrations- und Datenschutzstellen.

In dem Leitfaden werden auch bestehende Grund- und Menschenrechtsrahmen für das Screening und die Asylverfahren an den Grenzen dargelegt. Darüber hinaus wird auf damit verbundene Leitlinien der FRA und anderer einschlägiger EU-Agenturen zum Thema Grenzmanagement verwiesen.

Durch eine wirksame und unabhängige Überwachung der Grundrechte wird das Risiko von Grundrechtsverletzungen verringert und werden die Opfer von Rechtsverletzungen geschützt. Zudem werden Untersuchungen zu mutmaßlichen Rechtsverletzungen unterstützt und die Transparenz und die Rechenschaftspflicht sowie das Vertrauen in die Behörden verbessert.

Dies ist der zweite Grundrechte-Leitfaden der FRA, mit dem die Umsetzung des Pakts unterstützt werden soll. Die erste betraf die Untersuchung mutmaßlicher Misshandlungen an den Grenzen.