Alle Menschen, die in die EU einreisen, sollten mit Würde behandelt werden, und ihre Grundrechte sollten geachtet werden.
Nach den neuen Asyl- und Migrationsvorschriften müssen die EU-Länder geeignete Mechanismen einrichten, um die Einhaltung der Grundrechte beim Screening von Neuankömmlingen und bei der Prüfung von Asylanträgen an den Außengrenzen der EU zu überwachen.
Nach diesen Vorschriften ist die FRA verpflichtet, den EU-Ländern allgemeine Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie sie dies am besten tun können. In ihrem neuesten Leitfaden zu nationalen unabhängigen Mechanismen formulierte die FRA die folgenden neun zentralen Aspekte:
In dem Leitfaden werden auch bestehende Grund- und Menschenrechtsrahmen für das Screening und die Asylverfahren an den Grenzen dargelegt. Darüber hinaus wird auf damit verbundene Leitlinien der FRA und anderer einschlägiger EU-Agenturen zum Thema Grenzmanagement verwiesen.
Durch eine wirksame und unabhängige Überwachung der Grundrechte wird das Risiko von Grundrechtsverletzungen verringert und werden die Opfer von Rechtsverletzungen geschützt. Zudem werden Untersuchungen zu mutmaßlichen Rechtsverletzungen unterstützt und die Transparenz und die Rechenschaftspflicht sowie das Vertrauen in die Behörden verbessert.
Dies ist der zweite Grundrechte-Leitfaden der FRA, mit dem die Umsetzung des Pakts unterstützt werden soll. Die erste betraf die Untersuchung mutmaßlicher Misshandlungen an den Grenzen.