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Opfer von Straftaten müssen EU-weit besser unterstützt und geschützt werden

Sad young man in a dark room
kieferpix / Adobestock, 2024
Jahr für Jahr werden in der EU Millionen von Menschen Opfer von Straftaten, erhalten jedoch oft weder wirksame Unterstützung, noch werden ihre Rechte geschützt. In einer neuen Veröffentlichung untersucht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) die Unzulänglichkeiten des bestehenden Rechtsschutzes und zeigt mögliche Wege auf.

Der Bericht mit dem Titel „Stepping up the response to victims of crime“ (Verstärkung der Maßnahmen für die Opfer von Straftaten) stützt sich auf umfassende Forschungsarbeiten der FRA aus den letzten zehn Jahren.

Darin wird deutlich, dass die Opfer Straftaten oftmals nicht bei der Polizei melden. Infolgedessen bleiben die Täter ungestraft. Die Opfer leiden und erhalten weder Unterstützung noch Zugang zur Justiz. Dies hat häufig dauerhafte Auswirkungen – beispielsweise Angst, das Haus zu verlassen oder bestimmte Orte aufzusuchen, Depressionen und Angstzustände.

Im Bericht werden auch die zunehmenden nachteiligen Auswirkungen umrissen2, die Online-Kriminalität wie Betrug, Cybermobbing und Hetze auf die Opfer hat. Die FRA wird politische Entscheidungsträger und Gesetzgeber weiterhin in ihren Bemühungen um den Schutz der Opfer von Online-Kriminalität und die Eindämmung der grundrechtsrelevanten Auswirkungen von Hetze im Internet unterstützen.

Ziel ist es, die Opfer von Straftaten besser zu unterstützen und ihre Rechte EU-weit in der Praxis durchzusetzen. Hierfür werden im Bericht Lösungen für die wichtigsten Herausforderungen aufgezeigt.

Dabei liegt der Schwerpunkt auf drei Aspekten:

  1. Meldung von Straftaten: Die Untersuchung und Verfolgung von Straftaten werden nach wie vor dadurch erschwert, dass viele dieser Taten nicht gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist umso höher, wenn die Opfer der Polizei nicht vertrauen oder die Straftat ihrer Auffassung nach nicht schwerwiegend genug ist, um ihr Beachtung zu schenken. Möglicherweise würden Straftaten häufiger gemeldet, wenn die Opfer ermutigt werden, sich an Dritte zu wenden, etwa an medizinische Dienste und spezialisierte Hilfsorganisationen. Auch durch ein proaktives Monitoring und die Bereitstellung unabhängiger und leicht zugänglicher Beschwerdemechanismen könnten höhere Meldequoten erreicht werden.
  2. Schutz der Opfer vor sekundärer Viktimisierung: Die Opfer müssen oftmals traumatisierende Prozeduren über sich ergehen lassen, wenn sie vernommen werden oder den Straftätern während des Gerichtsverfahrens erneut gegenüberstehen. Das Risiko der sekundären Viktimisierung kann gesenkt werden, indem Fachkräfte darin geschult werden, den Bedürfnissen der Opfer besser gerecht zu werden, und die Koordinierung zwischen den Organisationen, die Kontakt mit Opfern haben, verbessert wird.
  3. Verbesserung der Unterstützung der Opfer: Aus unterschiedlichen Gründen erhalten die Opfer nicht immer die Unterstützung, die sie benötigen. Die nationalen Unterstützungsdienste befassen sich häufig nur mit bestimmten Straftatbeständen oder Opfern. Manche Dienste verfügen über mehr Ressourcen, während andere unzureichend ausgestattet sind. Darüber hinaus wissen die Opfer oftmals nicht, welche Einrichtung sie am besten unterstützen kann. Die Opfer können wirksamer unterstützt werden, wenn die Behörden ihre Tätigkeiten besser koordinieren, Akkreditierungssysteme mit vorgegebenen Leistungsstandards schaffen und wirksame Mechanismen für die Verweisung der Opfer an die Unterstützungsdienste einrichten.

In dieser Veröffentlichung werden die zentralen Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz der Opferrechte in der EU aufgezeigt.

Sie basiert unmittelbar auf veröffentlichten Arbeiten der FRA. So wurden unter anderem Daten aus groß angelegten quantitativen Opfererhebungen und eingehenden qualitativen Forschungsarbeiten herangezogen, einschließlich Aussagen von Opfern und Fachkräften aus der Praxis.

Des Weiteren werden vielversprechende Verfahren aus unterschiedlichen EU-Staaten vorgestellt, mit denen den praktischen Bedürfnissen der Opfer Rechnung getragen und ihr Zugang zur Justiz verbessert wird.