Press Release

Achtung der Grundrechte bei der Bekämpfung der Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten

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blende11.photo © adobestock.com, 2020
Einige Drittstaaten nutzen zunehmend Migranten und Flüchtlinge, um Druck auf die EU und ihre Außengrenzen auszuüben. Da die EU-Staaten darauf reagieren, indem sie Zäune errichten und die Asylverfahren beschränken, erläutert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in einem neuen Positionspapier, welche legalen und legitimen Optionen die Länder haben, um mit diesem Druck umzugehen. Die FRA weist darauf hin, dass die EU reagieren muss, indem sie die für die Instrumentalisierung verantwortlichen Akteure bestraft, nicht aber die Migranten und Flüchtlinge, die häufig gar nicht wissen, dass sie benutzt werden.

Nach dem EU-Recht liegt eine Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten vor, wenn Länder diese benutzen, um so starken politischen Druck auszuüben, dass wesentliche staatliche Funktionen objektiv gefährdet sind. In diesen Situationen sind die Länder nach dem EU-Recht befugt, bestimmte Grundrechte vorübergehend einzuschränken, um die Situation in den Griff zu bekommen.

Bestimmte Rechte, wie beispielsweise das Verbot der Folter oder der Zurückweisung von Personen in ein Land, in dem ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind (Grundsatz der Nichtzurückweisung), sind jedoch absolut. Das bedeutet, dass sie unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürfen.

In ihrem jüngsten Positionspapier beschreibt die FRA vier Arten von Maßnahmen, um der Instrumentalisierung von Migranten und Flüchtlingen unter vollständiger Wahrung der Grundrechte zu begegnen:

  1. Vorgehen gegen die Akteure, die Migrantinnen und Migranten instrumentalisieren: Die EU-Staaten können Schritte unternehmen, um gegen staatlich geförderte Migrantenschleusung vorzugehen, Sanktionen gegen feindselige Staaten zu verhängen oder die Visa für Personen aus diesen Ländern einzuschränken. Sie sollten weder die Menschen bestrafen, die instrumentalisiert werden, noch die humanitären Organisationen, die sie unterstützen.
  2. Umgang mit den ankommenden Migrantinnen und Migranten: Die EU-Staaten sind verpflichtet, Migrantinnen und Migranten menschenwürdig zu behandeln und ihnen Zugang zu den Asylverfahren zu gewähren. Nach den Bestimmungen des neuen Migrations- und Asylpakets der EU werden die Länder um mehr Zeit für die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen an den Grenzen ersuchen können. Darüber hinaus werden sie die Möglichkeit haben, abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber schneller rückzuführen.
  3. Einwirken auf die Beförderungsunternehmen: Die EU-Staaten können unterschiedliche Maßnahmen im Hinblick auf die Unternehmen ergreifen, die Migrantinnen und Migranten an die EU-Grenzen befördern. Diese reichen von der Durchführung von Schulungen für das Personal von Fluglinien bis hin zum Entzug der Betriebslizenzen für die EU.
  4. Reaktion auf die Militarisierung der Grenzen: Die unscharfe Trennlinie zwischen Grenzmanagementmaßnahmen (die dem EU-Recht unterliegen) und militärischen Maßnahmen (die weitestgehend außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts liegen) birgt die Gefahr, dass der Schutz der Grundrechte untergraben wird. In ihrem Positionspapier betont die FRA, dass alle Maßnahmen im Umgang mit Migranten und Flüchtlingen an den Grenzen mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Einklang stehen müssen.

Hierzu äußert sich Direktorin der FRA, Sirpa Rautio, wie folgt:

„Die politische Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten ist nicht neu. Aber die Reaktionen auf dieses Problem dürfen die menschliche Realität nicht überschatten. Statt die Migranten und Flüchtlinge zu bestrafen, die für politische Zwecke benutzt und missbraucht werden, müssen die EU-Staaten ihre Maßnahmen gegen die feindseligen Akteure richten. Einige der gegenwärtigen Reaktionen auf die Instrumentalisierung könnten den Schutz der Grundrechte an den EU-Grenzen untergraben, darunter auch das Recht auf Asyl. Diese Maßnahmen dürfen nicht zu einer Blaupause für den Umgang mit Migranten und Flüchtlingen werden, die die Grenze unbefugt überschreiten.“

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653