Die Rückführungsrichtlinie der EU hat das Bewusstsein für die Grundrechte geschärft, indem eine Verfahrensgarantie eingeführt wurde, nämlich die Überwachung von Rückführungen. Seit dem Jahr 2014 halten sich die EU-Länder an gemeinsame Normen und Verfahren zum Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten in Rückführungsverfahren.
Zehn Jahre später zeichnet die FRA in ihrem aktuellen jährlichen Überblick ein besorgniserregendes Bild für das Jahr 2024:
- Die Zahl der Rückführungen ist in der gesamten EU kontinuierlich gestiegen, die nationale Überwachung jedoch zurückgegangen.
- In fünf EU-Mitgliedstaaten wurden die Rückführungen gar nicht überwacht.
- In acht Mitgliedstaaten ist die Zahl der überwachten Rückführungen gegenüber 2023 zurückgegangen.
- In einigen Mitgliedstaaten wurden weniger als zehn Rückführungen überwacht.
In der aktuellen Ausgabe wird auch auf einen Ressourcenmangel und Finanzierungslücken bei den Überwachungsmechanismen hingewiesen, die die langfristige Durchführbarkeit dieser Mechanismen beeinträchtigen.
Einen Überblick über die Tätigkeit der Überwachungsgruppe für Rückführungen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bietet der Bericht des Frontex-Grundrechtebeauftragten für das Jahr 2024.